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Die Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt die von der Pflegekommission vorgeschlagenen Erhöhungsschritte für den Pflegemindestlohn. Um die Pflegekrise zu bewältigen, müsse aber der Beruf attraktiver und die Finanzierung der Pflegeversicherung gesichert werden.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Wir haben uns in der Pflegekommission dafür eingesetzt, dass der Pflegemindestlohn weiter steigt. Das ist gut und schützt vor Lohndumping im Markt, ist aber noch nicht der große Wurf. Wir müssen den Beruf für neue und ehemalige Pflegekräfte deutlich attraktiver machen. Hier helfen nur starke Flächentarife und eine Zusage der Politik, die Finanzierung der Pflegeversicherung endlich und dauerhaft zu sichern.“

Die Pflegekommission empfiehlt eine Anhebung der Mindestentgelte von Februar 2024 bis Juli 2025 in drei Stufen. Ab Mai 2024 sollen die Mindestentgelte stärker als der gesetzliche Mindestlohn ansteigen.

Die Mitarbeiterseite der Caritas konnte sich dagegen in der Pflegekommission mit ihrer Forderung, den Pflegemindestlohn auf alle in Pflegeeinrichtungen Tätigen auszuweiten, nicht durchsetzen.

Die Pflegekommission hat sich darauf verständigt, auch vor Ende der Laufzeit die Beratungen wieder aufzunehmen und eine Anpassung vorzunehmen, sollte die Inflation bis dahin weiter auf einem hohen Niveau verbleiben.

Die Pflegekrise in Deutschland ist gekennzeichnet durch einen dramatischen Personalmangel und eine Unterfinanzierung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige stark belastet.

Thomas Rühl:

„Bei der Finanzplanung für die Pflegeversicherung verstrickt sich die Bundesregierung in Widersprüche, die pflegebedürftige Menschen teuer werden bezahlen müssen. Der Bundeszuschuss soll ab 2024 gestrichen werden. Minister Lauterbach nimmt das hin und beschränkt sich darauf, an die Pflegekassen und die Bundesländer zu appellieren, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die soziale Pflegeversicherung endlich auf solide finanzielle Füße zu stellen.“

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas ist Mitglied der vom Bundesarbeitsministerium einberufenen Pflegekommission.

Die 5. Pflegekommission empfiehlt die folgenden Mindestentgelte in der ambulanten und der stationären Pflege:

Mindestentgelt

  • ab dem 01.02.2024: 14,15 Euro
  • ab dem 01.05.2024: 15,50 Euro
  • ab dem 01.07.2025: 16,10 Euro

für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung

  • ab dem 01.02.2024: 15,25 Euro
  • ab dem 01.05.2024: 16,50 Euro
  • ab dem 01.07.2025: 17,35 Euro

Für Pflegefachkräfte

  • ab dem 01.02.2024: 18,25 Euro
  • ab dem 01.05.2024: 19,50 Euro
  • ab dem 01.07.2025: 20,50 Euro

Die Verordnung gilt für Pflegeeinrichtungen gelten, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen.

Die Mindestentgelte erhalten alle Pflegekräfte sowie für andere Berufsgruppen, soweit sie im Rahmen der von ihnen auszuübenden Tätigkeiten in einem Umfang von mindestens 25 Prozent ihrer vereinbarten Arbeitszeit gemeinsam mit Bezieherinnen und Beziehern von Pflegeleistungen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.

 

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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