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Neue Informationen der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission Regionalkommission Nord

Caritas Seniorenstift St. Paulus schließt

Zum Jahresende verlieren alle Beschäftigten des St. Paulus Seniorenstifts ihren Arbeitsplatz – das Altenheim stellt seinen Betrieb ein. Gerade diese Mitarbeiter hatten seit Jahren auf vertragliche Sonderzahlungen verzichtet, um das Seniorenstift vor dem Aus zu retten. Die katholische Stiftung Altenhilfe, Betreiber des Hauses, hatte den Verzicht der Sonderzahlungen beantragt und bewilligt bekommen. Bedingung war die Garantie, den Betrieb mindestens bis 31. Dezember 2017 fortzuführen. Bereits Anfang Januar wurde bekannt, dass ebenfalls das Altenpflegeheim Marienhaus in Hannover, Vinzenz Verbund Hildesheim, zum 30. September 2017 geschlossen wird. Auch hier ga bes eine Bürgschaft des Trägers. Über die Zusage des Fortbestandes der Einrichtung bis zum 31.12.2016 oder der Rückzahlung der gekürzten Vergütungsbestandteile. Diese Mitarbeiterinnen hatten auf beschlossene Gehaltserhöhungen in den Jahren 2014 bis 2016 verzichtet. Jetzt hat die Mitarbeitervertretung einen Erhöhungsantrag nach § 14 AKO gestellt, damit die Mitarbeiter ein Arbeitslosengeld auf Grundlage ihres normalen, nicht abgesenkten Gehaltes bekommen. Kündigung nach Gehaltsverzicht, Arbeitslosengeld und am Ende verminderte Rente: Kann das Verantwortung und Fürsorge unter dem Dach der katholischen Kirche sein?

Schon gewusst? Der Antrag auf einrichtungsspezifische Regelung (§ 14d er AK Ordnung) ist auch für Lohnerhöhung da.

Ist die Bilanz einer Einrichtung positiv, gibt es die Möglichkeit, einen Erhöhungsantrag nach § 14
AK Ordnung zu stellen. Die Bilanzen sind zu lesen unter www.bundesanzeiger.de. Für die Caritas-Beschäftigten im Norden ist es allerdings seit dem Jahr 2008 bereits das fünfte Mal, dass eine Entgelterhöhung verzögert
weitergegeben wurde. Dies führt im Vergleich zu den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zu Verlusten bei der Altersrente. Die Verzögerungen der Entgeltsteigerung wirkt sich auf die zur gesetzlichen Rentenversicherung zu
entrichtenden Beiträge mindernd aus. Die Caritas-Beschäftigten liegen mit ihrem Einkommen überwiegend unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Entgeltsteigerung hat somit unmittelbare Wirkung auf die Rentenanwartschaften.

Die neue Entgeltordnung (EGO)

Aktuell arbeiten die Personalabteilungen in den Einrichtungen an der Überleitung in die neue Entgeltordnung. Sie erfolgt rein schematisch – unabhängig von der Wertigkeit nach der neuen EGO. Wenn sich dadurch für die eigene Tätigkeit eine neue Entgeltgruppe ergibt, kann jede(r) MitarbeiterIn innerhalb eines Jahres (bis zum 31.12.17) einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Für die Mitarbeitervertretungen werden hierzu Fortbildungen angeboten oder haben bereits stattgefunden. Da die neue Entgeltordnung im Bereich der
Regionalkommission Nord bereits ab dem 01.01.2017 gilt, der zweite Teil der Tariferhöhung jedoch erst zum 01.07.2017 in Kraft tritt, fehlten im Anhang C der Anlagen 31 und 32 die Werte für die Stundenentgelte. Diese haben wir in der Sitzung der RK Nord am 14.03.2017 beschlossen.

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Ansprechperson

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Oliver Hölters
Offizialat Oldenburg
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Info Dezember 2019
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Info Dezember 2019 - Anhang
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