Die RK Ost bildet den Bundesbeschluss 1:1 nach
Am Mittwoch, 16. Dezember 2020, tagte die Regionalkommission Ost in einer Videokonferenz. Wichtigstes Thema war die am 10. Dezember 2020 in der Bundeskommission vereinbarte Corona-Einmalzahlung.
Die Regionalkommission beschloss, dass auch Mitarbeitende in der Region Ost in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis nach den Anlagen 2, 2d, 2e, 7, 22, 23, 31, 32 und 33 eine Corona-Einmalzahlung erhalten.
Ärztinnen und Ärzte (Anlage 30) und Lehrerinnen und Lehrer (Anlagen 21 und 21a) sind von dieser Regelung ausgenommen. Deren Vergütung orientiert sich an vom TVÖD abweichenden Tarifen, die eine solche Einmalzahlung derzeit nicht vorsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der RK Ost Info Juni 2020: