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Rettungsdienst
Die Tätigkeit in der Notfallrettung stellt sehr hohe Anforderungen an Fachlichkeit und Persönlichkeit der Mitarbeitenden. Sie sind zuerst an der Einsatzstelle und müssen unter oft widrigen Bedingungen Menschenleben retten. Nicht selten unter Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit.
Aber: Die Aufgaben für den Rettungsdienst nehmen zu; er ist grundsätzlich leistungsfähig, kommt aber immer mehr an seine Grenzen.
Eine Ausbildungsinitiative, moderne Arbeitszeitmodelle sowie angemessene Bezahlung müssen erreicht werden, um die Attraktivität einer Tätigkeit im Rettungsdienst zu steigern und die Verweildauer der Beschäftigten im Beruf zu verlängern.
In den AVR Caritas ist der Bereich Rettungsdienst / Krankentransport in der Anlage 2e geregelt.
Übergangsfristen für Rettungsassistenten laufen aus – was bedeutet dies für die Praxis?
Mit der Einführung des neuen Berufsbildes „Notfallsanitäter“ im Jahr 2014 wurde im neuen Notfallsanitätergesetz (NotSanG) geregelt, dass Rettungsassistenten die Möglichkeit bekommen, durch staatlich geregelte Ergänzungsprüfungen die neue Berufsqualifikation „Notfallsanitäter“ zu erlangen.
Die hierfür eingeräumte Übergangsfrist (§ 32 Abs. 2 NotSanG) beträgt zehn Jahre, so dass diese Möglichkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2023 endet.
Wir haben in einer Sonder-Info zusammengestellt, was das für die Praxis bedeutet.
ak.mas Info Rettungsassistenten März 2023
"Bündnis pro Rettungsdienst"
Die Überlastung des Rettungsdienstes und Fehlsteuerungen im System haben den Rettungsdienst bundesweit in die Krise geführt. Das neu gegründete "Bündnis pro Rettungsdienst" fordert die Politik zu schnellem Handeln auf. Die Mitarbeiterseite der Caritas ist Mitinitiator des "Bündnis pro Rettungsdienst".
Die Vorstellung und die Forderungen des Bündnis pro Rettungsdienst finden Sie hier...
Ansprechpartner

Frank Raapke
Sprecher AG Rettungsdienst
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Bündnis pro Rettungsdienst
Aktuell
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Einigung im Rettungsdienst!
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