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Tarifrunde SuE 2022
"Soziale Arbeit aufwerten!"
Für 250.000 Beschäftigte in 19.000 Caritas-Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) wollten wir 2022 etwas erreichen. Für sie haben wir eine angemessene Vergütung und bessere Arbeitsbedingungen gefordert! Die Mitarbeiterseite der Caritas hatte sich der Aufwertungsrunde von ver.di im Öffentlichen Dienst angeschlossen.
Mit den beiden Beschlüssen der Bundeskommission vom 20. Oktober und 8. Dezember 2022 wurde für den Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas ein Gesamtpaket gescnürt, das inhaltlich voll dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst entspricht.
Wichtiger Hinweis: Zur Klärung von Details wenden Sie sich bitte an Ihre Mitarbeitervertretung vor Ort oder verwenden Sie unsere "Info SuE Beschluss mit Erläuterungen" oder den Beschlusstext der Bundeskommission!
10.05.2023
Unsere bisherigen Infos Teil I und Teil II haben wir nun zusammengefasst und teilweise überarbeitet und erweitert.
Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Teil II
Weitere Verbesserungen durch Eingruppierung und Stufenlaufzeiten
Am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Fulda weitere Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.
- Mehr Zeit für Qualifizierung: Ab dem 1. Januar 2023 steigt die Zeit, die zur Vorbereitung und Qualifizierung verwendet wird, von 19,5 auf 30 Stunden im Kalenderjahr
- Aufwertung in den Eingruppierungen für zahlreiche Berufsgruppen: Sozialassistenten (S 2 bis S 4), Fachkräft für Arbeits- und Berufsförderung als Gruppenleiter (S 8a), Arbeitserzieher (S 8a)
- Ausweitung der Fälle „besonders schwieriger fachlicher Tätigkeiten“ für S 8b: Tätigkeit als Facherzieher, Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf, Kinderschutzfachkraft
- Ergänzung der Fälle "schwieriger Tätigkeiten" für S 12: Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit, Unterstützung von Menschen mit multiplen psychosozialen Beeinträchtigungen, Unterstützung/Assistenz von Menschen mit Behinderung
- Option auf Höhergruppierung: Antragfrist bis 30. Juni 2023
- Ab 1. Oktober 2024 verkürzte Stufenlaufzeiten: Stufe 3 nach zwei Jahren (bisher drei) in Stufe 2, sowie Stufe 4 nach drei Jahren (bisher vier) in Stufe 3
- Für Erzieher (S 4) und Sozialarbeiter (S 8b) sind ab dem 1. Oktober 2024 auch Aufstiege in die Stufen 5 und 6 möglich
- Aufwertung: Die Entgelte der S 9 (Gruppenleiter u.a.) erhöhen sich ab dem 1. Oktober 2024 und heben sich damit von der S 8b ab. Infos dazu erhalten Sie hier...
Beschluss vom 20. Oktober 2022 - SuE Teil I
Zulagen und freie Tage für Sozial- und Erziehungsdienst der Caritas
Am Donnerstag, den 20. Oktober 2022, hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Fulda Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.
- Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Beschäftigte nach Anlage 33 AVR je nach Tätigkeitsbereich eine monatliche Zulage (SuE-Zulage) von 130 Euro (S 2 bis S 11a) bzw. 180 Euro (Sozialarbeiter_innen, Sozialpädagog_innen und Heilpädagog_innen in S 11b, S 12 bei Tätigkeiten der Ziffer 1, S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Ziffer 7). Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 gibt es je nach Entgeltgruppe (s.o.) eine Einmalzahlung von 910 bzw. 1.240 Euro.
- Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Praxisanleiter in den Entgeltgruppen S 7, S 8a, S 8b, S 9, S 10, S 11a, S 13, S 15 (Fallgruppen 8 bis 12), S 16 (Fallgruppen 5 bis 10), S 17 (Fallgruppen 4 und 10 bis 13), S 18 (Fallgruppen 5 bis 7), die mindestens zu 15 Prozent ihrer Gesamttätigkeit mit der Ausbildung von Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Sozialassistent/innen, Heilerziehungspfleger/innen oder Heilerziehungspflegehelfer/innen betraut sind, eine monatliche Zulage von 70 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 gibt es für diese eine Einmalzahlung in Höhe von 490 Euro.
- Ab dem 1. Januar 2023 wird die Heimzulage durch die Wohnzulage ersetzt. Die Zulage steigt auf 50 bzw. 100 Euro. Die Werkstattzulage erhöht sich auf 65 Euro pro Monat. Für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Beschäftigten je nach Tätigkeit eine Einmalzahlung in Höhe von 135, 170, bzw. 270 Euro.
- Zur Entlastung erhalten alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab 2022 bis zu zwei Regenerationstage unter Fortzahlung ihrer Bezüge.
Ausnahme für 2022: Die Regenerationstage für das Jahr 2022 können ins nächste Jahr übertragen werden. Sie verfallen spätestens am 30. September 2023.
Ab dem Jahr 2024 besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre SuE-Zulage in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln (Umwandlungstage). Wichtig: Bei den Regenerations- und Umwandlungstagen handelt es sich nicht um Urlaubs-/Zusatzurlaubstage!
Ansprechpartner
Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030 - 6796 936 32
ak.mas Info Mai 2023 - SuE-Beschluss mit Erläuterungen Teil I + II
BK Beschluss Dez 2022
BK Beschluss Okt 2022
Aktuell
Weitere Meldungen
Sozial- und Erziehungsdienst: bei Caritas zügig übernehmen!
Die Caritas Mitarbeiterseite begrüßt die Tarifeinigung für den Sozial- und Erziehungsdienst im kommunalen Öffentlichen Dienst. In der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas soll nun die Einigung wertgleich und möglichst zügig übernommen werden.
Tarifrunde SuE vertagt
Die Behandlung der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde in der Bundeskommission von der Tagesordnung genommen. Beide Seiten waren sich einig, zunächst die Entwicklung der Verhandlungen im kommunalen Öffentlichen Dienst abzuwarten.