Informationen für Mitarbeitervertretungen
Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.
Arbeitszeit und Arbeitsrecht
Die Rahmenbedingungen guten Arbeitens
Gemeinsam mit den Dienstgebervertretern gestaltet die Mitarbeiterseite der Caritas in der Arbeitsrechtliche Kommission die tariflichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen, unter denen die 740.000 Beschäftigten in der Caritas arbeiten.
Für die Beschäftigten sind neben einer gerechten Entlohnung nicht zuletzt faire, dem Gesundheitsschutz dienende Regelungen zur Arbeitszeit ausschlaggebend. Die AVR Caritas regeln darüber hinaus gegenseitige Rechte und Pflichten von Dienstgebern und Dienstnehmern.
Als Mitarbeiterseite der Caritas setzen wir uns in der Arbeitsrechtlichen Kommission für bestmögliche tarifliche Rahmenbedingungen ein.
Die "AG Arbeitszeit" der ak.mas beschäftigt sich mit den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Schichtbetrieb, Bereitschaftsdiensten und vielem mehr.
Reformprozess Anlage 2 geht weiter!
Mit Beginn des Jahres 2023 hatte die Verhandlungsgruppe die Verhandlungen wiederaufgenommen. Auch für das Jahr 2024 sind weitere Verhandlungstermine vereinbart.
Informationen zum Reformprozess Anlage 2 finden Sie hier...
ak.mas Sonder-Infos zur Arbeitszeit und zum Arbeitsrecht
Wir haben in diesen Sonder-Infos Informationen, die Mitarbeitende und Mitarbeitervertretungen in der Praxis benötigen, zusammengetragen:
ak.mas Info Ruhezeiten Nov 2024
ak.mas Info Mai 2024 - Befristung
ak.mas Info Arbeitszeit - Ruhepausen Feb 2023
Ansprechpartner
Frank Raapke
Sprecher AG Arbeitszeit
Aktuell
Weitere Meldungen
Keine Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Mit dem 1. Januar 2023 wurde bundesweit für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.
Befristung von Arbeitsverträgen wird weiter eingeschränkt
Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig. Mit Sachgrund dürfen Arbeitsverträge dann längstens für sechs Jahre befristet werden, innerhalb dieses Zeitraums sind max. zwölf Verlängerungen zulässig.
Mindestlohn steigt: Auswirkungen auch auf die Caritas!
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Dieser Mindestlohn ist als Grundentgelt einer Arbeitsstunde auf jeden Fall zu zahlen, und zwar unabhängig von den in den AVR aufgeführten, jeweils aktuell gültigen Tabellen.
Einigung zur Neuregelung der Kurzarbeit
Ab dem 1. April 2023 gilt eine neue, unbefristete Regelung zur Einführung von Kurzarbeit.
Ab Juli 2022: Sachgrundlose Befristung bei Caritas eingeschränkt!
Seit dem 1. Juli 2022 gilt für alle zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste eine klare Grenze für sachgrundlose Befristungen. Ab sofort ist bei der Caritas die Befristung eines Dienstvertrages, ohne dass ein Sachgrund vorliegt, nur noch für die Dauer von 14 Monaten möglich. Eine sachgrundlose Befristung kann ab jetzt nur einmal verlängert werden.