MAV Infos …
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Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

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Die Rahmenbedingungen guten Arbeitens

Gemeinsam mit den Dienstgebervertretern gestaltet die Mitarbeiterseite der Caritas in der Arbeitsrechtliche Kommission die tariflichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen, unter denen die rund 700.000 Beschäftigten in der Caritas arbeiten.

Für die Beschäftigten sind neben einer gerechten Entlohnung nicht zuletzt faire, dem Gesundheitsschutz dienende Regelungen zur Arbeitszeit ausschlaggebend. Die AVR Caritas regeln darüber hinaus gegenseitige Rechte und Pflichten von Dienstgebern und Dienstnehmern.

Als Mitarbeiterseite der Caritas setzen wir uns in der Arbeitsrechtlichen Kommission für bestmögliche tarifliche Rahmenbedingungen ein.

Die "AG Arbeitszeit" der ak.mas beschäftigt sich mit den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Schichtbetrieb, Bereitschaftsdiensten und vielem mehr.

 


Reformprozess Anlage 2 geht weiter!

Mit Beginn des Jahres 2023 hatte die Verhandlungsgruppe die Verhandlungen wiederaufgenommen. Auch für das Jahr 2024 sind weitere Verhandlungstermine vereinbart.

Informationen zum Reformprozess Anlage 2 finden Sie hier...

 


ak.mas Sonder-Infos zur Arbeitszeit und zum Arbeitsrecht

Wir haben in diesen Sonder-Infos alle Informationen, die Mitarbeitende und Mitarbeitervertretungen in der Praxis benötigen, zusammengetragen.

ak.mas Info Kurzarbeit April 2023

§§ 5 bis 5g Anlage 5 AVR
PDF | 177.07 KB | 24. Apr, 2023

ak.mas Info Arbeitszeit - Ruhepausen Feb 2023

Fakten zur Ruhepause -- § 1 Abs. 7 Anlage 5 AVR (überarbeitete Version vom 03.02.2023)
PDF | 63.74 KB | 30. Jan, 2023
 
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Frank Raapke
Sprecher AG Arbeitszeit
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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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AVR Caritas online

Die komplette AVR gibt es online unter:

www.avr-caritas.de

Aktuell

Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt stand unter dem Leitmotiv „Mitentscheiden – mitgestalten – mitbestimmen. Stärkung der Mitbestimmung bei Veränderungsprozessen“.

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Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Mit dem 1. Januar 2023 wurde bundesweit für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.

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Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig. Mit Sachgrund dürfen Arbeitsverträge dann längstens für sechs Jahre befristet werden, innerhalb dieses Zeitraums sind max. zwölf Verlängerungen zulässig.

Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Dieser Mindestlohn ist als Grundentgelt einer Arbeitsstunde auf jeden Fall zu zahlen, und zwar unabhängig von den in den AVR aufgeführten, jeweils aktuell gültigen Tabellen.

Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Ab dem 1. April 2023 gilt eine neue, unbefristete Regelung zur Einführung von Kurzarbeit.

Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Seit dem 1. Juli 2022 gilt für alle zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste eine klare Grenze für sachgrundlose Befristungen. Ab sofort ist bei der Caritas die Befristung eines Dienstvertrages, ohne dass ein Sachgrund vorliegt, nur noch für die Dauer von 14 Monaten möglich. Eine sachgrundlose Befristung kann ab jetzt nur einmal verlängert werden.

Arbeitszeit und Arbeitsrecht

Die Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt die jüngsten Verbesserungen beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und fordert mehr Anstrengungen, um die Tarifbindung für soziale Berufe und Gesundheitsberufe flächendeckend zu stärken.