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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Im sogenannten "Dritten Weg" gestalten katholische und evangelische Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden.

"Dritter Weg" bedeutet, dass die Arbeitsrechts- und Tarifregelungen weder durch einseitige Arbeitgeberbeschlüsse („Erster Weg“) noch durch mit Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge („Zweiter Weg“) geregelt werden.

Im "Dritten Weg" der Caritas verhandeln von den Mitarbeitervertretungen (MAVen) gewählte Mandatsträger der Mitarbeiterseite, gemeinsam mit der Dienstgeberseite, die Arbeitsbedingungen und -entgelte für die Caritas-Beschäftigen. Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der Kommissions-Mitglieder.

Arbeitsrechtliche Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes gestaltet das Arbeitsrecht in Anerkennung der katholischen Bischöfe. Die AK besteht aus einer Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen. Diese sind paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiterseite (ak.mas) und der Dienstgeberseite besetzt.

Die AK hat einen Vorsitzenden und wird von jeweils einem Leitungsausschuss der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite geleitet. Die Beschlüsse bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der Kommissionsmitglieder. Basis ist eine eigene Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen ist.

Grundlagen des "Dritten Weges" sind:

  • eine gleichberechtigte Vertretung sowohl der Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite in den Kommissionen,
  • eine Konfliktlösung durch ein Vermittlungsverfahren,
  • das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit.

Die Parität

Die Verfahrensregelungen des „Dritten Weges“ sind gekennzeichnet durch Parität (Gleichsetzung, Gleichheit) zwischen Dienstnehmern (Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission) und Dienstgebern (Arbeitgeberseite Arbeitsrechtliche Kommission).

Für die Funktionsfähigkeit des „Dritten Weges“ und seine politische Akzeptanz ist eine gleichberechtigte Vertretung von Dienstnehmern und Dienstgebern im Sinne einer Parität unabdingbar, sowohl zahlenmäßig als auch strukturell.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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AK-Ordnung

Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes Stand: 01.01.2022
PDF | 344.65 KB | 04. Jan, 2022

AK-Wahlordnung

Wahlordnung der Mitarbeiterseite gemäß § 4 Abs. 4 der AK-Ordnung Stand: 01.01.2017
PDF | 132.38 KB | 09. Sep, 2021
 

Wer arbeitet wo bei der Caritas?

690.000 Menschen arbeiten beruflich in über 25.000 Einrichtungen und Diensten, die der Caritas bundesweit angeschlossen sind. Sie werden von rund einer halben Million Ehrenamtlichen und Freiwilligen unterstützt.

Zur Caritas-Statistik


"Hat der Dritte Weg eine Zukunft?"

Ein Debattenbeitrag von Rolf Cleophas, erschienen in der Zeitschrift "neue caritas" im Juli 2021

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