Wege der Tariffindung in Deutschland
Im sogenannten "Dritten Weg" gestaltet die katholische Kirche und ihr Wohlfahrtsverband Caritas die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden.
"Dritter Weg" bedeutet, dass die Arbeitsrechts- und Tarifregelungen weder durch einseitige Arbeitgeberbeschlüsse („Erster Weg“) noch durch mit Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge („Zweiter Weg“) geregelt werden.
In der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Caritas gestalten von den Mitarbeitervertretungen (MAVen) gewählte Mandatsträger der Mitarbeiterseite, gemeinsam mit der Dienstgeberseite, die Arbeitsbedingungen und -entgelte für die Caritas-Beschäftigen. Diese Beschlüsse bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der Kommissions-Mitglieder.
Arbeitsrechtliche Kommission
Die AK besteht aus einer Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen. Diese sind paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiterseite (ak.mas) und der Dienstgeberseite besetzt.
Die Arbeit beider Seiten der AK wird jeweils von dem Leitungsausschuss der Mitarbeiterseite und dem der Dienstgeberseite geleitet. Basis ist eine eigene Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen ist.
Grundlagen des "Dritten Weges" sind:
- gleichberechtigte Vertretung von Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite in den Kommissionen
- Konfliktlösung durch Vermittlungsverfahren
- das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit
Für die Funktionsfähigkeit des „Dritten Weges“ und seine politische Akzeptanz ist eine gleichberechtigte Vertretung von Dienstnehmern und Dienstgebern im Sinne einer Parität unabdingbar, sowohl zahlenmäßig als auch strukturell.