Informationen für Mitarbeitervertretungen
Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.
Pflege
Die Pflege – vielfältig und gefragt
Über 400.000 Kolleginnen und Kollegen sind in den Caritas-Einrichtungen der Gesundheits- und der Altenhilfe tätig, viele davon in Pflegeberufen. Ob Kliniken, stationäre oder ambulante Pflege oder die Rehabilitation – sie alle funktionieren im Kern mit einer gut ausgebildeten und vielseitigen Pflege.
Als Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission setzen wir uns für tarifliche und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen ein, die den Ansprüchen und Belastungen der Pflege entsprechen. Angesichts der Personalnot in der Pflege und zunehmender Arbeitsverdichtung heißt das für uns:
Pflege entlasten – Pflege aufwerten!
Krankenpflege
Die Krankenpflege ist in der AVR Caritas in Anlage 31 geregelt. Informationen, Positionen und Ansprechpartner finden Sie hier ...
Altenpflege
Die stationäre und ambulante Pflege ist in der AVR Caritas in Anlage 32 geregelt. Informationen, Positionen und Ansprechpartner finden Sie hier ...
Es gibt noch Unterschiede!
Der Tarifbeschluss 2020 hat einige monetäre Unterschiede zwischen den Anlagen 31 und 32 beseitigt, etwa durch eine Angleichung der Pflegezulage und die Übernahme der nicht dynamischen Zulage für die Altenpflege.
Dennoch gibt es Unterschiede in den Anlagen zu Lasten der Mitarbeiter in Altenpflege, wie z.B. bei der Jahressonderzahlung, Stufenregelungen und Arbeitszeiten. Aufstiegschancen sind im Krankenhausbereich eher gegeben, als in der Altenhilfe. Sowohl in der Übernahme von Leitungsfunktionen, wie sonstiger fachlicher Weiterbildungen. Der größte Unterschied zu unserem Leittarif ist die P4.
Ansprechpartner
Dorothea Brust-Etzel
Sprecherin AG Altenhilfe
Ludger Witte
Sprecher AG Krankenhaus
Aktuell
Weitere Meldungen
AG Altenhilfe der ak.mas zu Gast in Passau
Mitglieder der Arbeitsgruppe „Altenhilfe – Anlage 32“ der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission aus dem gesamten Bundesgebiet trafen sich zum fachlichen Austausch mit Mitarbeitervertreterinnen und -vertretern des Facharbeitskreises Altenhilfe aus der Diözese Passau.
Neuregelung: Eingruppierung von Betreuungskräften
Durch den neuen Pflegemindestlohn von 13,70 Euro seit dem 1. September 2022 ist eine Anhebung der Vergütung von Betreuungskräften in der ambulanten und stationären Pflege in der Vergütungsgruppe 10 Nr. 18 und Nr. 19 der Anlage 2 AVR Caritas notwendig geworden.
Mindestlöhne in der Altenpflege - kurz erklärt
Seit dem 1. September 2022 gelten bundesweit neue Mindestlöhne für Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege.
5. Pflegekommission: „Ein kleiner Erfolg“
Die Empfehlungen der 5. Pflegekommission sind aus Sicht der Mitarbeiterseite der Caritas ein wirksamer Beitrag, um den Mindestlohn in der Pflege vom allgemeinen Mindestlohn abzuheben. Eine Aufwertung dieser Berufsgruppe gelinge aber nur mit guten Flächentarifen.
Pflegereform nachbessern!
Für die Löhne in der Altenpfege passiert was! In der Sachverständigenanhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages haben am 7. Mai viele Verbände u.a. kritisiert, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Tarifbindung lückenhaft ist.