Informationen zur Reform der AVR
Alle Infos und Dokumente
zu den ab dem
1. Januar 2027 geltenden AVR...
Mitarbeiterseite in der Bundeskommission
Änderungen in der AVR Caritas werden von der paritätisch besetzten Bundeskommission beschlossen, vor allem arbeitsrechtliche und tarifliche Regelungen und Entgelttabellen.
Die Mitarbeiterseite der Bundeskommission (bk.mas) setzt sich aus je einem Mitglied aus jeder Diözese zusammen.
Gremien der ak.mas: Die Arbeit auf der Bundesebene organisieren wir neben der bk.mas in Mitgliederversammlungen der ak.mas und in thematischen Arbeitsgemeinschaften. Der Leitungsausschuss, oder Vorstand, der ak.mas führt die laufenden Geschäfte, leitet die Mitarbeiterseite nach innen und vertritt sie auf Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen nach außen.
Die Mitglieder der Bundeskommission
Zur Liste der BK-Mitglieder sowie unsere Vertretung in den Fachausschüssen ...
Beschlüsse und Arbeitshilfen
Zum Download, zusammengestellt von der Bundesebene ...
Ansprechpartner
Oliver Hölters
Sprecher der Mitarbeiterseite
Die folgenden Termine
19. März 2026
Bundeskommission, Fulda
18. Juni 2026
Bundeskommission, Frankfurt/Main
8. Oktober 2026
Bundeskommission, Fulda
3. Dezember 2026
Bundeskommission, Erfurt
Aktuelle Meldungen
Führen Tätigkeitsänderungen von Mitarbeitenden immer in die „neue Welt“ oder kann ich auch in der bisherigen Anlage 2 verbleiben, weil günstiger?
Eine dauerhafte Veränderung der dienstvertraglich vereinbarten Tätigkeit führt unter zwei Voraussetzungen zu einer Überleitung in die neue Entgeltordnung.
Die dauerhafte Tätigkeitsänderung muss zu einer anderen als der dienstvertraglich vereinbarten Eingruppierung führen, d.h. die alte Vergütungsgruppe bildet nicht mehr die neue Tätigkeit ab. Außerdem muss die Tätigkeitsänderung mit Zustimmung des Mitarbeiters erfolgen. Sonstige Änderungen der Eingruppierung, wie z.B. ein Bewährungsaufstieg oder eine Korrektur der Eingruppierung, führen nicht zu einer Überleitung in die neue Entgeltordnung.
Stand 16.02.26
Trage ich in den Überleitungsrechner meine Grundeingruppierung (z. B. VG 7 mit Bewährungsaufstieg nach 4 Jahre in die VG 6b) ein oder die Eingruppierung nach erfolgtem Bewährungsaufstieg (also in diesem Fall VG 6b)?
Der Mitarbeiter gibt die Vergütungsgruppe in den Überleitungsrechner ein, in der er sich gerade befindet. Die Mindest-Zuordnungstabelle berücksichtigt den Bewährungsaufstieg, auch wenn er noch nicht erfolgt ist.
Die berufliche Laufbahn ist also automatisch berücksichtigt.
Die Zuordnungen gehen von der Bewährungsaufstiegs-Vergütungsgruppe aus, egal ob dieser zum Überleitungsstichtag erfolgt ist oder erst in der Zukunft erfolgen würde.
Für die Mindest-Zuordnung zu einer Entgeltgruppe spielt es also keine Rolle, dass der Bewährungsaufstieg noch nicht erfolgt ist. Das berücksichtigt auch der Überleitungsrechner.
Stand 27.01.26
Allgemeine Tarifrunde Teil II: Dienstgeber verweigern sich
Nach zwei Verhandlungsterminen wird deutlich, dass sich die Dienstgeberseite der Caritas verweigert, dass sie kein Interesse hat, mit dem Abschluss im Öffentlichen Dienst gleichzuziehen. Ein eigenes Angebot von ihnen liegt nicht vor.
Beschlossen: neue AVR Caritas kommen 2027
Die AVR der Caritas erhalten eine neue, an dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnte Struktur. Das hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 9. Oktober 2025 in Fulda beschlossen.
Bundeskommission: Änderungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Mit den Beschlüssen zur Tarifrunde 2025 ergeben sich auch einige Änderungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Aktuelle Infos der ak.mas
Tarif Infos finden Sie in der Rubrik Tarif ...