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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Die Dienstnehmervertretung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. in Nordrhein-Westfalen ist nach § 15 Abs. 2 des KHGG-NRW mittelbar beteiligt an der Krankenhausplanung des Landes NRW. In dieser Funktion vertreten die Mitglieder der Dienstnehmervertretung aus den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn die Interessen von rund 102.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in über 200 katholischen Krankenhäuser in NRW.

Die Dienstnehmervertretung basiert auf einer Rechtstellungsordnung, erlassen von den Bischöfen der fünf (Erz-)Bistümer in NRW.

Die Mitglieder sind: 

  • Alfred Berger (Bistum Essen)
  • Oliver Beuth (Erzbistum Paderborn)
  • Ralf Degroot (Bistum Aachen)
  • Ulrike Hartwich (Bistum Essen)
  • Markus Laerbusch (Bistum Münster)
  • Martin Schenk (Erzbistum Paderborn)
  • Georg Schmitt (Erzbistum Köln)
  • Dorkas Spelters (Bistum Aachen)
  • Ludger Witte (Bistum Münster)
  • Olaf Wittemann (Erzbistum Köln) 

Vorsitzender des Gremiums ist Martin Schenk.

Geschäftsführer und Ansprechpartner im Sinne der Rechtsstellungsordnung ist Georg Schmitt.

 

„Alarmstufe Rot: Krankenhäuser in Gefahr“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine Petition zur Unterstützung der Krankenhäuser gestartet. Darin fordert sie die Bundesregierung u.a. dazu auf, einen Inflationsausgleich für Krankenhäuser auf den Weg zu bringen.

Zur Petition gelangen Sie hier.

 

Geschichte

Einen guten Überblick über die Entstehung der Dienstnehmervertretung, über ihre Aufgaben und über die Rahmenbedingungen von Krankenhausplanung in NRW gibt die Präsentation, die anlässlich der Mitgliederversammlung der ak.mas 2016 vorgestellt wurde.

Krankenhausplanung NRW

Präsentation, September 2016
PDF | 2.89 MB | 25. Apr., 2017

 

Grundlagen

Grundordnung für katholische Krankenhäuserin NRW

Oktober 1996
PDF | 39.62 KB | 26. Okt., 1996
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Martin Schenk
Erzbistum Paderborn
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