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Die Dienstnehmervertretung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. in Nordrhein-Westfalen ist nach § 15 Abs. 2 des KHGG-NRW mittelbar beteiligt an der Krankenhausplanung des Landes NRW. In dieser Funktion vertreten die Mitglieder der Dienstnehmervertretung aus den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn die Interessen von rund 102.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in über 200 katholischen Krankenhäuser in NRW.
Die Dienstnehmervertretung basiert auf einer Rechtstellungsordnung, erlassen von den Bischöfen der fünf (Erz-)Bistümer in NRW.
Die Mitglieder sind:
- Alfred Berger (Bistum Essen)
- Oliver Beuth (Erzbistum Paderborn)
- Ralf Degroot (Bistum Aachen)
- Frederick Pothmann (Bistum Münster)
- Sebastian Rick (Erzbistum Köln)
- Anja Steinhoff (Bistum Essen)
- Martin Schenk (Erzbistum Paderborn)
- Jörg Schwarz (Erzbistum Köln)
- Dorkas Spelters (Bistum Aachen)
- Ludger Witte (Bistum Münster)
Vorsitzender des Gremiums ist Martin Schenk.
Geschäftsführer und Ansprechpartner im Sinne der Rechtsstellungsordnung ist Ludger Witte.
„Alarmstufe Rot: Krankenhäuser in Gefahr“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine Petition zur Unterstützung der Krankenhäuser gestartet. Darin fordert sie die Bundesregierung u.a. dazu auf, einen Inflationsausgleich für Krankenhäuser auf den Weg zu bringen.
Zur Petition gelangen Sie hier.
Geschichte
Einen guten Überblick über die Entstehung der Dienstnehmervertretung, über ihre Aufgaben und über die Rahmenbedingungen von Krankenhausplanung in NRW gibt die Präsentation, die anlässlich der Mitgliederversammlung der ak.mas 2016 vorgestellt wurde.