Die Dienstnehmervertretung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. in Nordrhein-Westfalen ist nach § 15 Abs. 2 des KHGG-NRW mittelbar beteiligt an der Krankenhausplanung des Landes NRW. In dieser Funktion vertreten die Mitglieder der Dienstnehmervertretung aus den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn die Interessen von rund 102.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in über 200 katholischen Krankenhäuser in NRW.
Die Dienstnehmervertretung basiert auf einer Rechtstellungsordnung, erlassen von den Bischöfen der fünf (Erz-)Bistümer in NRW.
Die Mitglieder sind:
- Alfred Berger (Bistum Essen)
- Reinhild Everding (Bistum Münster)
- Ulrike Hartwich (Bistum Essen)
- Ludger Witte (Bistum Münster)
- Thomas Rühl (Erzbistum Paderborn)
- Martin Schenk (Erzbistum Paderborn)
- Georg Schmitt (Erzbistum Köln)
- Dorkas Spelters (Bistum Aachen)
- Ralf Degroot (Bistum Aachen)
- Olaf Wittemann (Erzbistum Köln)
Vorsitzender des Gremiums ist Martin Schenk, stellvertretende Vorsitzende Reinhild Everding.
Geschäftsführer und Ansprechpartner im Sinne der Rechtsstellungsordnung ist Georg Schmitt.
„Alarmstufe Rot: Krankenhäuser in Gefahr“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine Petition zur Unterstützung der Krankenhäuser gestartet. Darin fordert sie die Bundesregierung u.a. dazu auf, einen Inflationsausgleich für Krankenhäuser auf den Weg zu bringen.
Zur Petition gelangen Sie hier.
Geschichte
Einen guten Überblick über die Entstehung der Dienstnehmervertretung, über ihre Aufgaben und über die Rahmenbedingungen von Krankenhausplanung in NRW gibt die Präsentation, die anlässlich der Mitgliederversammlung der ak.mas 2016 vorgestellt wurde.