RK Baden-Württemberg übernimmt neue mittlere Werte für Ausbildungsverhätnisse ohne Änderung rückwirkend zum 1. August 2021 -- Gesellschaften der "Liebenau" wenden weder Regelung zur Altersversorgung an!
Mit dem Beschluss wirkt die Neufassung der arbeitsrechtlichen Regelungen zu den Ausbildungsverhältnissen in der Anlage 7 der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes, die auf Bundesebene paritätisch beschlossen wurden, auch in der Region Baden-Württemberg. Die Ausbildungsbedingungen in den Einrichtungen der Caritas werden dadurch an die veränderten gesetzlichen Ausbildungsbedingungen und an die zukünftigen Erfordernisse angepasst. Neben den bereits etablierten Regelungen wurden insbesondere die Ausbildungsbedingungen der Studierenden in ausbildungsintegrierten und praxisintegrierten dualen Studiengängen neu geregelt. Die innovativen und zum Teil nur im Caritasbereich geltenden Neuregelungen steigern die Attraktivität von Caritas-Einrichtungen für Studierende und Auszubildende deutlich.
Mit zwei weiteren Beschlüssen hat die Regionalkommission im Rahmen der Beschäftigungssicherung festgelegt, dass mit Übernahme der Grundordnung ab 1. Januar 2022 die "Liebenau Dienste für Menschen gGmbH" und die "Liebenau Therapeutische Einrichtungen gGmbH" die AVR Caritas, insbesondere auch die Regelungen zur Betrieblichen Altersversorgung in Form der Anlage 8 Versorgungsordnung C zu den AVR, zur Anwendung bringen. Damit findet ein Prozess, der die Regionalkommission über eine lange Zeit begleitet hat, einen für alle Beteiligten positiven Abschluss.
Der Vorsitzende der Regionalkommission Dr. Bernd Widon sagt dazu:
„Mit den Beschlüssen vom heutigen Tag hat die Regionalkommission nicht nur den Dritten Weg gestärkt, sondern auch zukunftsfähige Ausbildungsbedingungen geschaffen, die die Caritas-Einrichtungen als Arbeitgeber in Zeiten der Personalknappheit zu einem attraktiven Arbeitgeber machen.“
Mit den Beschlüssen knüpft die Regionalkommission direkt an die Verabredungen der Klausurtagung vom Vortag an. Als wichtige Themen für die Zukunft wurden dabei u.a. die Themen Ausbildung und Personalgewinnung und vor allem ein sozialpartnerschaftliches, gemeinsames Handeln identifiziert.
„Mit den Beschlüssen ist es gelungen, bereits heute in die Thematik einzusteigen und Weichen für die Zukunft zu stellen. Diese Themen werden uns aber auch in der nächsten Amtszeit in der Regionalkommission begleiten,“ so Dr. Bernd Widon.
Die konstituierende Sitzung für die neue Amtszeit der Regionalkommission Baden-Württemberg findet am 20. / 21. Januar 2021 in Karlsruhe statt.
Gemeinsame Erklärung der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Baden-Württemberg vom 12. Oktober 2021