MAV Infos …
×

Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

In ihrer Sitzung am 12. Januar 2023 hat die Regionalkommission Bayern die Beschlüsse der Bundeskommission vom 8. Dezember 2022 übernommen.

Die Regionalkommission Bayern übernimmt damit alle in der Bundeskommission beschlossenen mittleren Werte zur Entgelthöhe und zu denselben Zeitpunkten.

Sozial- und Erziehungsdienst

Der Beschluss der BK vom 8. Dezember 2022 zur Tarifrunde SuE Teil II enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Umfang der Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten
  • fachpraktische Ausbildung als einschlägige Berufserfahrung
  • Änderungen und Ergänzungen der Tätigkeitsmerkmale
  • Möglichkeit der Höhergruppierung auf Antrag
  • Änderungen der Stufenlaufzeiten und ab 1. Oktober 2024
  • Erhöhung der Tabellenentgelte S 9 ab 1. Oktober 2024

Alle Details zur Tarifrunde SuE finden Sie hier...

Inflationsausgleichsprämie

Die Prämie dient der Abmilderung des schnellen Anstiegs der Verbraucherpreise und nutzt dabei die vom Gesetzgeber gewährte Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung, § 3 Nr. 11c EStG. Die Regionalkommission Mitte setzt den von der Bundeskommission am 8. Dezember 2022 beschlossenen mittleren Wert in Höhe von 3.000 Euro fest.

Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter, die in den Anlagen 2, 2d, 2e, 21, 21a, 23, 30, 31, 32, 33 eingruppiert sind und Anspruch auf Dienstbezüge haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in zwei gleichen Raten zu je 1.500 Euro zum 30. Juni 2023 und 30. Juni 2024. Teilzeitkräfte erhalten die Prämie anteilig entsprechend ihres Stundenumfangs, insgesamt mindestens 500 Euro. 

In Dienstvereinbarungen können davon abweichende Modalitäten der Auszahlung, wie z.B. Höhe der Raten, weitere Auszahlungszeitpunkte vereinbart werden. Dabei kann der vom Gesetzgeber vorgegebene zeitliche Rahmen bis zum 31. Dezember 2024 voll ausgenutzt werden. Wird keine Dienstvereinbarung geschlossen, ist die Prämie an den festgelegten Stichtagen in festgelegter Höhe auszuzahlen.

Auszubildende und Studierende im Sinne der Anlage 7, die an mindestens einem Tag des Auszahlungsmonats Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben, erhalten zum 30. Juni 2023 und zum 30. Juni 2024 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 500 Euro.

*

Fikret Alabas
Bistum Augsburg
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!