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Die RK Mitte hat am 1. September 2016 den Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 übernommen.

· Ab dem 1. Juni 2016 erhalten die Beschäftigten (außer Ärzte, Anlage 30, AVR) 2,4 Prozent mehr Gehalt.

· Zum 1. Januar 2017 gibt es eine weitere Lohnerhöhung in Höhe von 2,35 Prozent.

· Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab dem 1. Juni 2016 um 35 Euro. Ab dem 1. Januar 2017 kommen weitere 30 Euro hinzu.

· Praktikanten bekommen die gleiche prozentuale Vergütungserhöhung wie andere Caritas-Mitarbeiter.

KZVK Eigenbeteiligung
Gleichzeitig mit dem Beschluss zur Vergütungserhöhung wurde die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Mitarbeiter an den Beiträgen zur Altersversorgung (KZVK) geschaffen. Ab dem 1. Juni 2016 kann eine Eigenbeteiligung einbehalten werden.

Neue Entgeltordnung
Voraussetzung für die Auszahlung des zweiten Erhöhungsschrittes ab Januar 2017, ist der Beschluss einer neuen Entgeltordnung durch die Bundeskommission (Ausnahme: Schüler und Praktikanten). Für Beschäftigte, die in den Anlagen 2, 2b, 31 und 32 (AVR) eingruppiert sind, sollen bis Dezember 2016 neue Eingruppierungssystematiken und veränderte Entgelttabellen erarbeitet werden. Diese orientieren sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Zu der neuen Entgeltordnung muss anschließend die Regionalkommission Mitte einen Beschluss fassen.

AZV-Tag Anlage 31
Der AZV-Tag besteht weiter, zumindest im Jahr 2017, für die Beschäftigten, die nach Anlage 31 vergütet werden. Der AZV-Tag ist als Ausgleich für die 39 Stunden-Woche (statt 38,5 Stunden gemäß Beschluss der Bundeskommission und der Regelung im TVöD) beibehalten worden.



Ihr Info-Team RK-Mitte

Ansprechperson

*

Christian Engler
Bistum Fulda
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