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Die nächste Sitzung der Regionalkommission Ost findet am 15. und 16. Dezember 2016 in Magdeburg statt

Ob die Dienstgeberseite und die Mitarbeiterseite einen gemeinsamen Weg aus dem Dilemma finden, ist im Moment noch offen. Die Mitarbeiterseite ist dazu bereit, aber nicht zu jedem Preis!

Beschluss der Bundeskommission
Drei Elemente sah der Beschluss der Caritas-Bundeskommission vom 16. Juni in Anlehnung an den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vor:
- Erhöhung der Entgelte um 2,4 Prozent.
- Inkraftsetzung der neuen Entgeltordnung, an der die Ausschüsse der-zeit intensiv arbeiten und die zum Jahresende fertig gestellt sein soll.
- Nach Einführung der neuen Entgeltordnung eine weitere Steigerung der Entgelte um 2,35 Prozent.

Erklärung Entgeltordnung: Angedacht sind neue Eingruppierungen im Sinne des TVöD für die Mitarbeiter der Anlage 2 und veränderte Eingruppierungen im Bereich der Pflege.
Entsprechende Beschlüsse sind in den anderen fünf Regionen im Bundesgebiet bereits gefasst worden. Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost hatte die Hoffnung, den Caritas-Mitarbeiter(inn)en jetzt ebenfalls ein Ergebnis präsentieren zu können.

Aber es kam anders: Keine Einigung in der RK Ost
Die Dienstgeberseite hatte den Wunsch, für den Bereich „Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)“ in Berlin eine Sonderregelung einzuführen. Die Mitarbeiterseite der RK Ost hat darüber berichtet. Hierzu gibt es bereits einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses, dem die Mitarbeiterseite ungeteilt zustimmt. Sie hat beantragt, diesen Vermittlungsvorschlag und die anstehenden Tariffragen als „Gesamtpaket“ zu verhandeln. Dies hat die Dienstgeberseite abgelehnt. In einer weiteren, von der Dienstgeberseite beantragten, geheimen Abstimmung gab es keine erforderliche Mehrheit für die Tagesordnung der Sitzung.

Sitzung vorzeitig beendet
Ohne Tagesordnung keine Sitzung: Daraufhin schloss der Vorsitzende die Tagung. Nach längerer Beratung der Vorbereitungskommission verständigten sich beide Seiten dennoch. Auf diese Weise konnte gegen Mittag eine neue – eine Sondersitzung – beginnen. Vereinbart wurde, die Abstimmung zur „SuE-Berlinregelung“ hinter die Verhandlungen zur Übernahme des Bundesbeschlusses zu stellen.

Dienstgeberseite will Vergütungserhöhung erst zum 1. Dezember 2016
Die Dienstgeber haben an ihrem Angebot aus der Juni-Sitzung der RK Ost unverändert festgehalten. Ein Kompromissvorschlag der Mitarbeiterseite, die erste Erhöhung (plus 2,4 Prozent und 0,5 Prozent Ost-West-Angleichung) zum 1. August 2016 zu vereinbaren (ursprünglich war der 1. Juni 2016 gefordert), fand auf der Dienstgeberseite keine Zustimmung. Die Einführung der Entgeltordnung zum 1. Januar 2017 und die damit verbundene, gleichzeitige zweite Erhöhung wurden von der Dienstgeberseite abgelehnt.

Im Durchschnitt liegen die Löhne und Gehälter der tarifgebunden Beschäftigten im Osten, im Jahr 2016, bei 98 Prozent der Westgehälter.
(Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung)
Caritas-Gehälter im Osten liegen deutlich unterhalb dieses Durchschnittes.

Keine Entscheidung in der Region Ost in der Tarifrunde 2016/2017
Dienstgeber wollen Mitarbeiter weiter benachteiligen
Gegen 20 Uhr, nachdem scheinbar alle Argumente ausgetauscht waren, stellte die Mitarbeiterseite ihre Vorstellung zur Übernahme der ersten Stufe zum ursprünglichen Termin vor. Die Dienstgeber machten nochmals deutlich, dass über diesen Termin keine Verhandlungen möglich seien.
Dann legten sie in der Schlussrunde einen neuen Antrag vor, der zwar weiterhin eine Erhöhung um 2,4 Prozent und die Verkürzung des Ost-West- Abstandes um 0,5 Prozent vorsah, jedoch als neuen, nach hinten verschobenen Termin den 1. März 2017 beinhaltete.

Dazu erklärte die Mitarbeiterseite, dass sie über diesen Antrag nicht abstimmen könne. Für die Mitarbeiterseite gibt es keine objektiven Argumente mehr, die Kolleg(inn)en im Osten von der Lohnentwicklung der Kolleg(inn)en im Westen abzuhängen.

Gegen Ende der Sitzung wurde der Vermittlungsvorschlag zum „Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) im Bundesland Berlin“ zur Abstimmung gestellt und fand dann ebenfalls keine erforderliche Mehrheit. Die Arbeitgeber erklärten, den Vermittlungsausschuss erneut anrufen zu wollen.

Ob die Dienstgeberseite und die Mitarbeiterseite einen gemeinsamen Weg aus dem Dilemma finden, ist im Moment noch offen. Die Mitarbeiterseite ist dazu bereit, aber nicht zu jedem Preis!
Die nächste Sitzung der Regionalkommission Ost findet am 15. und 16. Dezember 2016 in Magdeburg statt.

Was bedeutet das für die Beschäftigten?
Bis zur Übernahme des Bundesbeschlusses vom 16. Juni 2016 ist die Eigenbeteiligung von Caritas-Mitarbeitern an den KZVK-Beiträgen weiterhin rechtlich unzulässig.
Durch die nicht erfolgte Übernahme sind die Abstände zu den mittleren Werten des Bundes und den Gehältern der Caritas-Beschäftigten im Westen seit dem 1. Juni 2016 größer geworden: weitere rund 2,2 Prozent. In den Vergütungsgruppen mit dem größten Abstand, beträgt dieser jetzt bereits 13,1 Prozent und liegt damit nur noch knapp unter der höchsten zulässigen Abweichung, einer Bandbreite von 14 Prozent.

Ansprechperson


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Info Februar 2020
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