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Durch den Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 08.12.2016 wird in der Region Bayern „automatisch“ zum 01.01.2017 eine zweite Tarifsteigerung von 2,35 Prozent in Kraft gesetzt, sowie eine neue Entgeltordnung für die Pflege (Anlagen 31 und 32 AVR) eingeführt.

Wesentliche Inhalte des Beschlusses

  • Gehaltssteigerung ab dem 1. Januar 2017
    2,35 Prozent mehr Gehalt für alle Beschäftigten, der Anlagen 2, 2b, 2d,
    7 Absch. D, 31, 32 und 33 AVR und
    30 Euro Festbetrag für Auszubildende. Ärzte (Anlage 30 AVR) und Lehrkräfte (Anlagen 21 und 21a AVR) sind von dieser Tarifsteigerung ausgenommen.
  • Neue Entgeltordnung für die Pflege zum 01. 01 2017 Für die Beschäftigten im Pflegedienst in Krankenhäusern (Anlage 31 AVR) und in der stationären und ambulanten Altenpflege (Anlage 32 AVR) wird eine neue Entgeltordnung eingeführt. Die Beschäftigten werden zum 01.01.2017 aus der bisherigen Kr-Anwendungstabelle in eine neue „P-Tabelle“ übergeleitet.

Sonderregelung für Pflegehilfskräfte

Für die Beschäftigen der Anlagen 31 und 32 AVR, die bisher in der Vergütungs-gruppe Kr 3a eingruppiert sind, wird eine „caritas-spezifische“ Entgeltgruppe P 4 neu geschaffen. Das sind die Tabellenwerte der Kr 3a, die zusätzlich um 1,5 Prozent - auf der Basis einer 38,5 Stunden-Woche - erhöht werden. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass Pflegehilfskräfte bei der Caritas im Vergleich zum öffentlichen Dienst (P5) weiterhin bis zu 20 Prozent weniger verdienen.

Kompensation für die Einführung der neuen Entgeltordnung

Für die Beschäftigten in den Anlagen 31, 32 und 33 AVR wird die Jahressonderzahlung ab dem 1.1.2017 um 4 Prozentpunkte gemindert. Für die Jahre 2017, 2018 und 2019 wird sie auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren. Danach finden Lohnerhöhungen wieder auf die Jahressonderzahlung Anwendung.

Dies dient - wie im TVöD - dem Ausgleich der Mehrkosten für die neue Entgeltordnung und für die Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst.

(Vorerst) keine Tarifsteigerung für Ärzte bei der Caritas in Bayern

Wie schon zuvor in der Bundeskommission am 8. Dezember 2016 wollte die Dienstgeberseite auch in der Regionalkommission Bayern keine rückwirkende und somit eine zeitlich verzögerte Übernahme des Tarifabschlusses des Marburger Bundes für die Ärzte bei der Caritas in Bayern. Dies hätte für die Ärzte für 2016 Gehaltseinbußen von ca. 6 Prozent im Vergleich zum Tarifabschluss des Marburger Bundes bedeutet. Mittlerweile haben bereits zwei Regionalkommissionen den Abschluss des Marburger Bundes 1 : 1 übernommen – was Anlass zur Hoffnung für die nächste Sitzung der Regionalkommission Bayern im Februar 2017 gibt.

Ansprechpartner

*

Werner Schöndorfer
Erzbistum München-Freising
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