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Die Regionalkommission Baden-Württemberg übernimmt den Bundesbeschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 08. Dezember 2016.

Gehaltssteigerung:

Ab 01.01.2017 erhalten alle Mitarbeiter (Ausnahme Mitarbeiter Anlagen 21a (Lehrer) und 30, AVR (Ärzte, siehe Abschluss Marburger Bund) 2,35 Prozent mehr Gehalt.

Die Pflegehilfskräfte, die bisher im Krankenhaus und in der Altenhilfe nach Kr 3a der Anlagen 31 und 32 AVR vergütet wurden, erhalten in der neu geschaffenen P-Tabelle der Entgeltgruppen in der P4 eine zusätzliche Erhöhung um 1,5 Prozent und damit insgesamt 3,85 Prozent.

Für die Ärzte (Anlage 30 AVR) konnte der Abschluss des Marburger Bundes übernommen werden:

  • 2,3 Prozent Erhöhung zum 01.09.2016
  • 2,0 Prozent Erhöhung zum 01.09.2017
  • 0,7 Prozent Erhöhung zum 01.05.2018

Entgeltordnung

Die Voraussetzung der Erhöhungen war die teilweise Einführung einer neuen Entgeltordnung.

Für Beschäftigte in der Pflege, die in den Anlagen 31 und 32 AVR eingruppiert sind, gelten ab 01. Januar 2017 die, an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angelehnte, Eingruppierungssystematik und die Entgelttabellen. Als Kompensation für die Einführung der Entgeltordnung sinkt die Jahressonderzahlung um 4 Prozentpunkte und wird für die Jahre 2017/2018/und 2019 auf den Stand 2015 eingefroren.Dies gilt auch für die Anlage 33 (Sozial- und Erziehungsdienst).

Die Kompensation soll die Mehrkosten der Umstellung ausgleichen.

Es war leider nicht möglich, die Pflegehilfskräfte näher an das Entgeltniveau des Öffentlichen Dienstes heran zu führen. Allerdings konnte eine zusätzliche Steigerung um 1,5 Prozent erreicht werden.

Eine Prozessvereinbarung zur weiteren Annäherung dieser Mitarbeitergruppe an das Niveau des öffentlichen Dienstes steht auf unserer Agenda für die nächsten Tarifrunden.Durch diesen Beschluss entfällt nun endlich die Anlage 3b AVR, durch die die unteren Lohngruppen in Baden-Württemberg abgesenkt waren. Diese Anlage war befristet und erhielt von der Mitarbeiterseite keine weitere Zustimmung. Hierdurch entsteht nun eine klare Erhöhung für diese Mitarbeitergruppe.

Die ursprünglich geplante Umstellung der Anlage 2 ff der AVR (Verwaltung, Handwerk, Hauswirtschaft, Therapie, Rettungsdienst) in eine neue Entgeltordnung wird für das kommende Jahr geplant.

Ansprechpartnerin

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Info Juli 2019
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Info Oktober 2018
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Info Juli 2018
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