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Für die reinen Tarifsteigerungen gibt es die Eckpunktebeschlüsse der RK Ost aus den Jahren 2019 und 2017, in denen die Entwicklungen der Tabellenentgelte für die Region festgeschrieben sind.

Tabellenentgelte

Die Tabellenentgelte der Anlagen 2 und 31 bis 33 beziehen sich jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf die mittleren Werte der Bundeskommission vom 1. Juli des Vorjahres. Ab 1. Januar 2022 sind das in der RK Ost je nach Anlage und Tarifgebiet zwischen 96,5 und 100% der ab 1. April 2021 geltenden mittleren Werte der Bundeskommission.

Dadurch kommt die aktuelle Tarifsteigerung um 1,4% bzw. mindestens 50 Euro mit neun Monaten Verspätung bei uns an. Als Ausgleich für die eingeplante verspätete Übernahme der Werte gibt es einen zusätzlichen Aufschlag. Dieser beträgt in diesem Jahr 2,1 und ab dem nächsten Jahr 2,5 Prozentpunkte.

Das heißt, dass ab 1. Januar 2022 die Tabellenentgelte in der Region Ost zwischen 99,0 und 102,5 % der ab 1. April 2021 geltenden mittleren Werte der Bundeskommission liegen werden.

Auszubildende

Die Vergütung für die Auszubildenden nach Anlage 7 im Bereich der Regionalkommission Ost erhöht sich direkt zum 1. April 2021 um 25 Euro, da für die Anlage 7 seit 1. September 2020 jeweils automatisch die mittleren Werte des Bundes gelten.

Sonstige Vergütungs- und Entgeltbestandteile

Für die sonstigen Vergütungs- und Entgeltbestandteile gelten seit 1. Januar 2019 die jeweils aktuellen mittleren Werte des Bundes (z. B. Kinderzulage für Mitarbeitende nach Anlage 2). Ausgenommen von dieser Regelung sind die Weihnachtszuwendung, das Urlaubsgeld bzw. die Jahressonderzahlung und die Besitzstandszulagen nach Anlage 1b.

Für die Jahressonderzahlung hat die Bundeskommission bereits 2018 eine Angleichung bis zum Jahr 2022 beschlossen. Für die Weihnachtszuwendung und das Urlaubsgeld ist eine Angleichung an die Werte des Bundes bis 2023 verabredet (Eckpunktebeschluss 2019).

Zulagen in der Pflege

Bei den durch die Bundeskommission am 25. Februar beschlossenen Zulagen muss unterschieden werden zwischen bereits bestehenden und „nur“ erhöhten Zulagen (Intensiv- und Wechselschichtzulage) und neu eingeführten Zulagen (Pflegezulage, weitere Zulage in Anlage 32).

Unter anderem dazu tagt die Regionalkommission Ost am 22. April 2021. Weitere Regelungen Die weiterhin beschlossenen strukturellen Maßnahmen gelten auch in der Region Ost unmittelbar und sofort (Verlängerung von befristeten Regelungen z. B. Altersteilzeit, Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, Streichung Anlage 15 AVR „Übergangsgeld“).

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Stephan Kliem
Erzbistum Berlin
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