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Karlsruhe. Die Regionalkommission Baden-Württemberg übernimmt in ihrer Sitzung am 28. Juni 2023 den Bundesbeschluss zur Tarifrunde 2023 Teil 2 1:1.

Allgemeine Tarifrunde

Der Beschluss der Bundeskommission vom 15. Juni 2023 in Fulda zur Tarifrunde 2023 Teil 2 wurde von der Regionalkommission Baden-Württemberg unverändert, d.h. mit allen Entgeltwerten und Inkraftsetzungsdaten übernommen.

Die Tabellenwerte der Anlagen 3, 31, 32 und 33 zu den AVR werden zum 1. März 2024 um 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht, mindestens aber um 340 Euro.

Beispiele:

VG 8 Stufe 7 Anlage 3 AVR:
Tabellenwert aktueller Stand: 2.777,82 Euro
Erhöhung um 200 Euro zum 1. März 2024: 2.977,82 Euro
zzgl. 5,5 Prozent zum 1. März 2024: 3.141,60 Euro

VG P6 Stufe 5 Anlage 32 AVR:
Tabellenwert aktueller Stand: 3.230,33 Euro
Erhöhung um 200 Euro zum 1. März 2024: 3.430,33 Euro
zzgl. 5,5 Prozent zum 1. März 2024: 3.619,00 Euro

VG S8b Stufe 4 Anlage 33 AVR:
Tabellenwert aktueller Stand: 3.831,49 Euro
Erhöhung um 200 Euro zum 1. März 2024: 4.031,49 Euro
zzgl. 5,5 Prozent zum 1. März 2024: 4.253,22 Euro

VG 11 Stufe 1 Anlage 3 AVR:
Tabellenwert aktueller Stand: 2.073,34 Euro
Erhöhung um 200 Euro zum 01. März 2024: 2.273,34 Euro
zzgl. 5,5 Prozent zum 01. März 2024: 2.398,37 Euro
Erhöhungsbetrag: 325,03 Euro
Somit gilt der Mindesterhöhungsbetrag in Höhe von 340 Euro: 2.413,34 Euro

Neben der Erhöhung der Grundvergütung werden folgende dynamische Zulagen und Gehaltsbestandteile ab dem 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht:

  • Pflegezulage, Anlagen 31 und 32
  • Stundenentgelte, Anlagen 31 und 32
  • Garantiebeträge bei Höhergruppierung aus den Überleitungsregelungen Anhang F Anlage 31 und Anhang G Anlage 32
  • Garantiebeträge bei Höhergruppierung in Anlage 33
  • Kinderzulage für Mitarbeiter nach Anlagen 2, 2d, 2e, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2008 bestanden hat, Abschnitt V Buchstabe C Anlage 1
  • Einsatz im Rettungsdienst
  • Besitzstandszulagen wegen Wegfall des Ortszuschlags, Anlage 1b
  • Vergütungsgruppenzulage, Anlage 2d
  • Zuschläge für Nachtarbeit und Arbeit an Samstagen nach Anlage 6a für Mitarbeiter nach Anlagen 2, 2d, 2e
  • Urlaubsgeld nach Anlage 14 AVR

Ausbildungsverhältnisse

Die Tabellenwerte der Anlage 7 werden zum 01. März 2024 um 150 Euro erhöht.

Altersteilzeit im Blockmodell

Für Mitarbeiter nach den Anlagen 2, 2d, 2e, 31, 32 und 33 zu den AVR wird das Wertguthaben nach § 7 Abs. 2 Satz 2 der Anlage 17a AVR zum 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht.

Inflationsausgleich, Änderungen in Anlage 1c zu den AVR

Bereits im Januar 2023 hat die Regionalkommission den Teil 1 des Tarifabschlusses übernommen, nämlich den Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.

Die Regionalkommission Baden-Württemberg hat nun den Bundesbeschluss zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie für Auszubildende und Mitarbeitende, die sich im Blockmodell der Altersteilzeit befinden, beschlossen.

Auszubildende und Studierende im Sinne der Anlage 7, die an mindestens einem Tag des Auszahlungsmonats Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben, erhalten zum 30. Juni 2023 und am 30. Juni 2024 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 500 Euro sowie in den Monaten Oktober 2023 bis Februar 2024 monatliche Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 100 Euro.

Mitarbeiter, die unter die Anlage 17a fallen und sich in der Altersteilzeit im Blockmodell befinden, erhalten die Einmalzahlungen in Höhe der Hälfte der Gesamtsumme, die sie als Inflationsausgleich erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob sich der Mitarbeiter im Auszahlungsmonat in der Arbeits- oder der Freistellungsphase befindet. Soweit im Zeitraum bis zum 15. Juni 2023 die Einmalzahlung in Höhe der Hälfte in das Wertguthaben eingeflossen ist, erfolgt eine Korrektur des Wertguthabens.

Der Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie besteht pro Dienstverhältnis. Übt der Mitarbeiter im Begünstigungszeitraum bei demselben Dienstgeber mehrere Dienstverhältnisse aus, gilt dies nur bis zu einem Betrag von 3.000 Euro insgesamt.

Tarifabschluss der Ärztinnen und Ärzte

Die Regionalkommission Baden-Württemberg übernimmt den Bundesbeschluss zur Tarifrunde 2023 / 2024 für Ärztinnen und Ärzte.

  • Ärztinnen und Ärzte erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro (bei Teilzeit anteilig).
  • Die Tabellenwerte steigen zum 1. August 2023 um 4,8 Prozent, zum 1. April 2024 um weitere 4,0 Prozent.
  • Die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienst sowie der Zuschlag für Einsätze im Rettungsdienst steigen ab dem 1. Juli 2023 um 4,8 Prozent und ab dem 1. April 2024 um weitere 4,0 Prozent.
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Dr. Bernd Widon
Bistum Rottenburg-Stuttgart
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