In ihrer Sitzung am 28. Juni 2023 hat die Regionalkommission NRW den Beschluss der Bundeskommission unverändert 1:1 umgesetzt.
Neben dem bereits im Dezember 2022 beschlossenen 1. Teil der Tarifrunde 2023 zur Inflationsausgleichsprämie gibt es nun auch Gehaltssteigerungen.
Wie sieht das im Einzelnen aus?
Allgemeine Tarifrunde
(für Mitarbeitende in den Anlagen 2, 2d, 2e, 31-33 AVR)
- Ab März 2024 erfolgt die Erhöhung der Tabellenentgelte zunächst um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und anschließend eine Erhöhung dieses Wertes um 5,5 Prozent
- Im dritten Schritt muss gewährleistet sein, dass die Erhöhung mindestens 340 Euro beträgt
- Die weiteren (dynamischen) Vergütungsbestandteile werden zum 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht
Tarifrunde Ärztinnen und Ärzte
(Anlage 30 AVR)
- Die Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte steigen ab August 2023 um 4,8 Prozent und ab April 2024 um weiter 4,0 Prozent
- Die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienst sowie der Zuschlag für Einsätze im Rettungsdienst steigen ab Juli 2023 um 4,8 Prozent und ab April 2024 um weitere 4,0 Prozent
Änderungen für Auszubildende
(Anlage 7 AVR)
- Ab März 2024 steigt die Ausbildungsvergütung um 150 Euro monatlich
- Als zusätzliche Inflationsausgleichsprämie für Auszubildende werden in den Monaten Oktober 2023 bis Februar 2024 je 100 Euro monatlich gezahlt. Damit erhöht sich die Prämie für Auszubildende von bisher 1.000 Euro (je 500 Euro im Juni 2023 und Juni 2024) auf insgesamt 1.500 Euro
Hinweis:
Für Mitarbeitende in den Anlagen 21 und 21a AVR ändert sich nichts. Deren Leittarif, der TV-L läuft noch bis Ende September 2023.