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Am 22. September kam die Regionalkommission Ost auf Initiative der Mitarbeiterseite zu einer Sondersitzung zusammen. Der Grund: die in dem Eckpunktebeschluss von 2019 festgelegte Kompensation für zeitversetzte Gehaltssteigerungen ist in der aktuellen Tarifrunde nicht mehr angemessen.

In der Tarifrunde 2023 der Caritas wurden deutliche Gehaltssteigerungen ab März 2024 beschlossen: Die Gehälter sollen um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent steigen – mindestens aber um 340 Euro. Im Schnitt steigen die Gehälter um 11,5 Prozent.

Aufgrund des Eckpunktebeschlusses von 2019 kommt diese Gehaltssteigerung in der Region Ost um zehn Monate verzögert erst im Januar 2025 an. Für diese Verzögerung ist eine Kompensation von +2,5 Prozent vorgesehen – zu wenig bei der derzeitigen Inflation und zu wenig angesichts des akuten Personalmangels!

Neben der fehlenden angemessenen Kompensation für die Verzögerung gibt es noch ein weiteres Problem: Der Pflegemindestlohn steigt (zum Beitrag Pflegemindestlohn: „Noch nicht der große Wurf“). Damit werden die Tabellenentgelte in der Region Ost für Betreuungskräfte in Anlage 2 und für Pflegekräfte in den Eingangsstufen der P4, P6 und P7 in Anlage 32 (Altenpflege) ab Mai 2024 teilweise deutlich unter dem Mindestlohn für die Pflege liegen.

Antrag der Mitarbeiterseite

Die Mitarbeiterseite hat in der Sondersitzung am 22. September daher beantragt, wenigstens den Mindestbetrag aus der aktuellen Tarifrunde von 340 Euro, wie in den anderen Regionen auch, schon zum März 2024 zu gewähren.

Die Dienstgeberseite stimmte dem Antrag nicht zu; die Mitarbeiterseite hat ihn daraufhin in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

 

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Jörg Straube
Bistum Dresden-Meißen
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RK Ost Info September 2023

Sondersitzung: Zeitversetzte Vergütungserhöhung -- neuer Pflegemindestlohn
PDF | 156.48 KB | 27. Sep., 2023