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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Die AVR der Caritas erhalten eine neue, an dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnte Struktur. Das hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 9. Oktober 2025 in Fulda beschlossen.

Die Neufassung der AVR Caritas treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin erhalten die Mitarbeitenden, die Mitarbeitervertretungen und die Einrichtungsleitungen Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.

Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Unser Tarifwerk AVR ist eine starke verbindende Klammer für alle Beschäftigten in der Caritas. Wir orientieren uns nun noch stärker am TVöD. Damit machen wir die AVR nicht nur zukunftsfest, wir stärken auch die Tariflandschaft in Deutschland insgesamt.“

Stephan Kliem, Verhandlungsführer der Caritas Mitarbeiterseite:

„Die Verhandlungen waren sehr konstruktiv und offen. Wir haben hart dafür gekämpft, dass die Mitarbeitenden nicht schlechter gestellt werden. Für die Kolleginnen und Kollegen in der Anlage 2 ist es uns mit dem Modell Überleitung auf Antrag gelungen, dass jede und jeder selbst entscheiden kann. Wer sich in dem neuen System verschlechtern würde, muss nicht wechseln!“

Die zur Caritas gehörenden Einrichtungen, die Mitarbeitervertretungen aber auch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen Zeit, sich zu informieren und auf die anstehenden Veränderungen einzustellen.

Wir wollen, dass alle gut informiert sind und – im Falle der Kolleginnen und Kollegen der alten Anlagen 2, 2d, 2e – für sie richtige und gute Entscheidungen treffen können.

 

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 030 - 6796 936 32
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Oliver Hölters
Sprecher der Mitarbeiterseite
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ak.mas Info Okt 2025 - AVR 2027

AVR 2027 -- neue Struktur -- Hinweise zur Anlage 2
PDF | 368.95 KB | 09. Okt., 2025