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In der zurückliegenden Ärztetarifrunde der Caritas hatte die Bundeskommission bei der Anzahl von möglichen Bereitschaftsdiensten eine Ausnahmeregelung für „kleine Fachabteilungen“ beschlossen. Diese Regelung war bis Ende März 2022 befristet und läuft nun aus.

In der Ärzte-Tarifrunde 2019 (Abschluss 18. Juni 2020) wurden eine Vielzahl an Regelungen eingeführt, die das Ziel hatten, die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Eine der bedeutendsten Regelungen war die Begrenzung der Zahl der Bereitschaftsdienste. Diese Regelung wurde jedoch mit einer zeitlich befristeten Ausnahme für kleine Fachabteilungen eingeführt. Diese Ausnahmemöglichkeit ist nun ausgelaufen.

Seit dem 1. April 2022 darf diese Ausnahmeregelung nicht mehr angewendet werden!

Es gelten für die zuvor betroffenen Beschäftigten demnach dieselben Regeln wie für ihre übrigen Kolleginnen und Kollegen auch: Die Anzahl der Bereitschaftsdienste ist innerhalb eines Kalenderhalbjahres auf durchschnittlich bis zu vier pro Monat begrenzt.

 

  • Weitere Informationen erhalten Sie in der ak.mas Sonder-Info März 2022.

 

 

Update

Mit dem Tarifbeschluss vom 30. Juni 2022 wird die Ausnahmeregelung für kleine Fachabteilungen modifiziert fortgesetzt:

Neu ist die erforderliche Zustimmung der Ärztin/des Arztes sowie eine Erhöhung des Zuschlags auf die Stundenentgelte.

 

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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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ak.mas Info März 2022 - Regelung Kleine Einheiten

HINWEIS: Informationen sind veraltet! -- Ausnahmeregelung "Kleine Einheiten" Anl. 30 läuft aus
PDF | 37.35 KB | 01. Apr, 2022