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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Ab dem 1. Januar 2024 steigt der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Dieser Mindestlohn ist als Grundentgelt einer Arbeitsstunde auf jeden Fall zu zahlen, und zwar unabhängig von den in den AVR aufgeführten, jeweils aktuell gültigen Tabellen.

Zum Zeitpunkt der Anhebung des Mindestlohns gibt es in den AVR Vergütungsgruppen, deren Stundenentgelte unter dem neuen Mindestlohn liegen. Betroffen sind die VG 12 in den Stufen 1 bis 4 und die VG 11 Stufe 1 der Anlage 3 (Tabellen zu Anlagen 2, 2d und 2e).

  • In den Regionen Nord, NRW, Mitte, Baden-Württemberg und Bayern wird die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Tariferhöhung erst ab dem 1. März 2024 geheilt.
  • In der Region Ost liegen die Stundenentgelte der hier genannten Vergütungsgruppen ganzjährig unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.

Was ist in Einrichtungen der Caritas zu beachten?

  • Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig vom Stellenumfang – auch für Minijobs.
  • Der gesetzliche Mindestlohn muss für jede geleistete Zeitstunde gewährleistet sein. Da die AVR eine monatliche Vergütung vorsehen, ist eine Monatsbetrachtung zulässig. Dabei muss der sich daraus ergebende Stundenlohn ab 1. Januar 2024 mindestens 12,41 EUR betragen.
  • Da die Kalendermonate unterschiedlich viele Arbeitstage haben, ist für jeden Monat sicherzustellen, dass der Mitarbeiter den gesetzlichen Mindestlohn erhält.
  • Liegt das Stundenentgelt unter dem Mindestlohn, muss es der Dienstgeber entsprechend aufstocken!

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Verstöße gegen Pflichten, die der Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes dienen, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

  • Gleiches gilt für den Pflegemindestlohn! Seit dem 1. Dezember 2023 beträgt dieser in den drei Qualifikationsstufen in der ambulanten und stationären Pflege 14,15 Euro, 15,25 Euro bzw. 18,25 Euro.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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