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Weg frei für weitere Tariferhöhung

Mit dem Beschluss war der Weg bereitet für eine weitere Lohnerhöhung für alle Caritas-Beschäftigte (außer Ärzte) zum 1. Januar 2017.Bereits im Juni 2016 hatte es für viele Caritas-Beschäftigten im Bundesgebiet eine Tariferhöhung von 2,4 Prozent gegeben. Für den zweiten Erhöhungsschritt von 2,35 Prozent ab Januar 2017 war die Einführung einer neuen Entgeltordnung Voraussetzung.

Verbesserungen für Beschäftigte in der Pflege

Für die bei der Caritas in der Pflege Beschäftigten (Anlagen 31 und 32, AVR) wird es in der neuen Entgeltordnung künftig eine „P-Tabelle" geben; orientiert an der Entgeltordnung des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst (TVöD). Nach Meinung der ak.mas bleiben durch diesen Beschluss die Einrichtungen der Caritas konkurrenzfähig und die Arbeitsplätze bei der Caritas attraktiv. Die neue Eingruppierungsstruktur in der Pflege bringt für die überwiegende Zahl der Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen. 

 Dennoch Zähneknirschen bei der ak.mas: Kein Heranführen der Pflegehilfskräfte an Verdienste im Öffentlichen Dienst

Die Gehälter der Pflegehilfskräfte an das Lohnniveau der Kolleg(inn)en im Öffentlichen Dienst heranzuführen, ist der Mitarbeiterseite zu ihrem großen Bedauern verwehrt geblieben. Die Arbeitgeber lehnten sogar eine langfristige Prozessvereinbarung ab. Immerhin gelang es, für diese Gruppe von Beschäftigten eine etwas höhere Gehaltssteigerung (3,85 Prozent zum 1.1.2017) zu erreichen.
Vergleicht man in dieser Entgeltgruppe die AVR mit dem TVöD liegen die entsprechenden Tabellenwerte der AVR immer noch um bis zu 20 Prozent unterhalb des TVöD.

Ärztegehälter

Keine Mehrheit in der Bundeskommission gab es für eine bundeseinheitliche Festlegung der Ärztegehälter.

Anlage 2 der AVR

Die Anlage 2 der AVR will die Arbeitsrechtliche Kommission in einem nächsten Schritt übertragen.

Hintergrund

2005 wurden die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst aus der Tarifsystematik des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) übergeleitet in die Systematik des TVöD. Die AVR-Caritas wurden 2008 angepasst. Allerdings nicht vollständig. Das wird jetzt bei der Caritas, wie auch bereits im Öffentlichen Dienst im Rahmen einer neuen Entgeltordnung nachgeholt. Für die Kranken- und Altenpflege bei der Caritas ist das nun gelungen: zum 1. Januar 2017 gelten die neuen Tabellenwerte. Für die übrigen Caritas-Beschäftigten steht die Überleitung in die neue Tarifstruktur für die Arbeitsrechtliche Kommission in den kommenden Monaten auf dem Plan.

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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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ak.mas Info Mai 2017 - FAQ EGO

Fragen und Antworten zur Entgeltordnung für Pflegeberufe
PDF | 383.73 KB | 23. Mai, 2017