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Arbeitsgruppe legt mehrheitsfähiges Ergebnis vor.

Nachdem in der letzten Sitzung der Regionalkommission Ost im Dezember 2021 keine Einigung bei der Anpassung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost und im Stadtgebiet Berlin erzielt werden konnte, tagte erneut die Arbeitsgruppe der RK. Nach langem, intensivem Austausch haben Dienstgeber- und Mitarbeiterseite in der Arbeitsgruppe einen gemeinsamen Beschlustext erarbeitet. Dieser wurde in der RK-Sitzung am 25. Januar 2022 beschlossen.

Die neue Regelung sieht folgendes vor:

Für Mitarbeitende im Gebiet der Regionalkommission Ost in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Tarifgebiet Ost)

  • der Anlagen 5*, 32 und 33 reduziert sich ab dem 1. Juli 2023 die regelmäßige Arbeitszeit von durchschnittlich 40 auf 39 Stunden
  • der Anlage 31 reduziert sich ab dem 1. Januar 2025 die regelmäßige Arbeitszeit von durchschnittlich 40 auf 38,5 Stunden in der Woche (bei Vollzeit).

Für Mitarbeitende im Gebiet der Regionalkommission Ost im Stadtgebiet Berlin

  • der Anlage 31 reduziert sich ab dem 1. Juli 2025 die regelmäßige Arbeitszeit von durchschnittlich 39 auf 38,5 Stunden in der Woche (bei Vollzeit).

 

* Anmerkung: Anlage 5 enthält die Arbeitszeitregelung u. a. für Mitarbeitende der Anlage 2.

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Jörg Straube
Bistum Dresden-Meißen
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