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Die Empfehlungen der 5. Pflegekommission sind aus Sicht der Mitarbeiterseite der Caritas ein wirksamer Beitrag, um den Mindestlohn in der Pflege vom allgemeinen Mindestlohn abzuheben. Eine Aufwertung dieser Berufsgruppe gelinge aber nur mit guten Flächentarifen.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite und Mitglied der 5. Pflegekommission:

„Die Mitarbeiterseite der Caritas hat sich in der Pflegekommission dafür eingesetzt, dass die Mindestentgelte in der Pflege weiter steigen. Der Abstand zum allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn ist wichtig und muss ausgebaut werden, um Dumpinglöhne in einigen Bereichen zu beenden! Die Einigung ist ein kleiner Erfolg – am Ziel sind wir noch lange nicht.

Eine Aufwertung der Pflege mit angemessener Vergütung und guten Arbeitsbedingungen ist nicht nur eine Frage von Gerechtigkeit, sondern ist die Antwort auf den Fachkräftemangel. Das aber gelingt nur mit guten, flächendeckenden Tarifwerken. Daran müssen alle Beteiligten weiter arbeiten!“

Die 5. Pflegekommission hat die Mindestentgelte in der ambulanten und der stationären Pflege wie folgt neu festgesetzt*:

Mindestentgelt

  • ab dem 01.09.2022: 13,70 € brutto je Stunde,
  • ab dem 01.05.2023: 13,90 € brutto je Stunde,
  • ab dem 01.12.2023: 14,15 € brutto je Stunde,

für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung

  • ab dem 01.09.2022: 14,60 € brutto je Stunde,
  • ab dem 01.05.2023: 14,90 € brutto je Stunde,
  • ab dem 01.12.2023: 15,25 € brutto je Stunde,

Für Pflegefachkräfte

  • ab dem 01.09.2022: 17,10 € brutto je Stunde,
  • ab dem 01.05.2023: 17,65 € brutto je Stunde,
  • ab dem 01.12.2023: 18,25 € brutto je Stunde.

 * abweichend von der ursprünglichen Empfehlung der Pflegekommission ist mit dem Beschluss der erste zeitliche Erhöhungsschritt 01.05.2022 gleich entfallen.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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