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Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt Zustandekommen eines flächendeckenden Tarifvertrags: vor allem Beschäftigte bei kommerziellen Trägern profitieren

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt.

Darin werden Mindestbedingungen festgelegt, die größtenteils über das hinaus gehen, was bisher in der Pflegekommission zum Pflegemindestlohn festgelegt wurde. Über das Arbeitnehmerentsendegesetz soll der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden. Dazu bedarf es auch der Zustimmung durch die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Die Einigung zwischen ver.di und BVAP ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege. Auch wenn der neue Tarifvertrag keine unmittelbare Wirkung auf die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas entfalten wird, weil diese oberhalb des nun festgelegten Mindestniveaus liegen, sehen wir darin eine echte Chance, dem wirtschaftlichen Wettbewerb in der Altenpflege Einhalt zu gebieten. Das Lohndumping der kommerziellen Träger dürfte dann ein Ende haben.“

Die vorgesehenen Mindestentgelte sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisher festgelegten Pflegemindestlohn und sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Danach erfolgt eine schrittweise Erhöhung bis zum Januar 2023, sodass examinierte Kräfte dann mindestens 18,50 Euro, Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung 14,15 Euro und solche mit ein- bis zweijähriger Ausbildung 15,00 Euro pro Stunde erhalten.

Außerdem sind eine jährliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld) von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie ein Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen vorgesehen.

Thomas Rühl:

„Obwohl es 30 Jahre nach dem Mauerfall eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, freut es uns insbesondere, dass das Verhandlungsergebnis keinen Unterschied mehr zwischen Ost- und West-Löhnen vorsieht.“

Die Mitarbeiterseite der Caritas hofft nun auf ein schnelles Inkraftsetzungsverfahren und insbesondere darauf, dass jene Anbieter, die flächendeckende Regelungen bisher abgelehnt haben, nun ihre Widerstände aufgeben

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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