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"Dienstgeberseite beschädigt Ruf und Glaubwürdigkeit der Caritas"

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Bundeskommission) hat am Donnerstag dem Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege nicht zugestimmt. Eine Stimmenmehrheit für den Antrag scheiterte an der fehlenden Unterstützung der Dienstgebervertreter in der Bundeskommission.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

"Wir bedauern die mangelnde Solidarität der Caritas-Dienstgeber. Ein allgemeinverbindlicher Tarif Altenpflege hätte für tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet. Die Caritas Mitarbeiterseite wollte, dass auch in der übrigen Branche gute Mindestbedingungen herrschen – dieses gesellschaftlich wichtige Projekt ist nun ausgerechnet an den Dienstgebern der Caritas gescheitert.

Die Caritas wirbt derzeit mit einer Kampagne für mehr Solidarität in der Gesellschaft und nicht zuletzt auch für eine Aufwertung sozialer Berufe und Gesundheitsberufe. Mit ihrer Verweigerungshaltung hat die Dienstgeberseite den Ruf und die Glaubwürdigkeit der Caritas massiv beschädigt."

Ein als allgemeinverbindlich gesetzter Tarifvertrag Altenpflege hätte für die Pflegebranche Mindestniveaus etwa für Gehälter und Urlaubsansprüche definiert. Die Zustimmung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas war nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetz erforderlich.

In den etwa 1.800 Einrichtungen der stationären Altenhilfe und 1.000 ambulanten Diensten der Caritas sind insgesamt etwa 170.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Für sie gilt das Tarifwerk AVR Caritas.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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