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Die Mitarbeiterseite in der Regionalkommission NRW ist gleichermaßen enttäuscht wie empört über die Ablehnung des Tarifvertrags Altenpflege durch die Arbeitgeberseite in der Bundeskommission.

Mit ihrem Abstimmungsverhalten haben die Arbeitgeber verhindert, dass tausenden von tariflich nicht gebundenen Pflegekräften bei den privaten Anbietern eine dauerhafte Verbesserung ihres Einkommens garantiert wird.

Gleichzeitig ist auch ein verheerender Schaden für das Ansehen der Arbeitsrechtlichen Kommission und der Glaubwürdigkeit des Deutschen Caritasverbandes insgesamt entstanden!

Wir hatten erwartet, dass die Zustimmung zu einer Regelung von Mindestarbeitsbedingungenin der Pflege eine Selbstverständlichkeit sein würde. Zumal diese keine unmittelbare Wirkung auf die Gehälter der Caritas-Beschäftigten haben. Wohlgemerkt: Es stand kein „Einheitstarif“ zur Abstimmung.

Der Allgemeinverbindliche Tarifvertrag Altenpflege sollte Mindestniveaus definieren, z.B. in der Vergütung oder beim Urlaubsanspruch.

Ausgerechnet in Zeiten der Pandemie verhindern die Arbeitgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Aufwertung der Arbeit der Pflegekräfte bei den privaten Anbietern. Das ist ein Skandal!

 

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Olaf Wittemann
Erzbistum Köln
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