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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Foto: Malteser

Die Mitarbeiter im Rettungsdienst sind künftig in der neu geschaffenen Anlage 2e zu den AVR eingruppiert. Die Bundeskommission (BK) der Arbeitsrechtlichen Kommission hat am 12. Oktober in Erfurt hierzu eine befristete Übergangslösung beschlossen, gültig bis zur Überleitung in die neue Entgeltordnung nach TVöD (VKA).

Die Eingruppierung des neuen Berufsbildes des Notfallsanitäters ist ebenso Bestandteil der Lösung wie eine automatische Höhergruppierung der Rettungsassistenten und Rettungssanitäter sowie verschiedene Funktionszulagen.

  • Eingruppierung der Notfallsanitäter in Vergütungsgruppe (VG) 5c, mind. Stufe 3
  • Höhergruppierung von Rettungsassistenten und Rettungssanitätern
  • Rettungsassistenten, die bereits in der VG 5c eingruppiert sind und die eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter erfolgreich absolviert haben, erhalten eine Zulage
  • Höhergruppierung von Rettungswachenleitern sowie Zulage je nach VG
  • Zulagen für freigestellte Praxisanleiter als Ausgleich für entgangene Dienste
  • Funktionszulagen etwa für Hygienebeauftragte u.v.m.

Damit haben, auch als Reaktion auf den Fachkräftemangel und um für diese Gruppe Wettbewerbsnachteile auszugleichen, die Mitarbeiter im Rettungsdienst insgesamt eine Aufwertung erfahren.

Hintergrund:

Nach der Einführung des neuen, aufgewerteten Berufsbildes des Notfallsanitäters zu Beginn 2014, und nachdem nun der erste Ausbildungsjahrgang abgeschlossen ist, mussten die AVR Caritas angepasst werden – auch, um die Konkurrenzfähigkeit der Einrichtungen zu gewährleisten.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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Thomas Rühl
Erzbistum Paderborn
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