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Informationen für Mitarbeitervertretungen

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Die Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst in der Region Ost sind ab dem 01. Januar 2018 in die neu geschaffenen Anlage 2e zu den AVR einzugruppieren.

Bestandteile des Beschlusses sind unter anderem die Eingruppierung des neuen Berufsbildes des Notfallsanitäters, eine automatische Höhergruppierung der Rettungsassistenten und Rettungssanitäter sowie verschiedene Funktionszulagen:

  • Eingruppierung der Notfallsanitäter in Vergütungsgruppe 5c, mindestens Stufe 3
  • Höhergruppierung von Rettungsassistenten, Rettungssanitätern und Rettungshelfern durch Vorwegnahme des Bewährungsaufstiegs
  • Rettungsassistenten, die bereits in Vergütungsgruppe 5c eingruppiert sind und erfolgreich eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter absolviert haben, erhalten eine Zulage
  • Höhergruppierung der Leitungen von Rettungswachen sowie Zulagen je nach Vergütungsgruppe
  • Zulagen für Praxisanleiter mit Freistellung als Ausgleich für entgangene Dienste
  • Funktionszulagen für Zusatzaufgaben wie z.B. für Medizinprodukte-Beauftragte oder Hygienebeauftragte

u.v.m.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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Thomas Rühl
Erzbistum Paderborn
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