AVR ab 2027 …
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Informationen zur Reform der AVR

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zu den ab dem
1. Januar 2027 geltenden AVR...

Die Empfehlungen der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes enthalten eine (Teil-) Akademisierung des Rettungsfachpersonals. Das Bündnis pro Rettungsdienst begrüßt grundsätzlich, dass akademische Qualifikationen den Notfallsanitätern neue Karriere- und Entwicklungsperspektiven bieten.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt verfügen Notfallsanitäter bei kompletter Ausnutzung der Delegationsmöglichkeiten für Maßnahmen und Medikamentengabe über eine breite Palette an Möglichkeiten zur Patientenbehandlung.

Daher sollte der schon jetzt bestehende Spielraum zunächst vollständig ausgenutzt und die damit verbundenen Kompetenzübertragungen an Notfallsanitäter konsequent weitergeführt werden!

Dagegen wird die mögliche Einführung von Studiengängen zur medizinischen Kompetenzausweitung mit dem Ziel der Substitution des Notarztes bis zum verbreiteten Einsatz von Absolventen keine Wirkung auf die aktuellen Probleme im Rettungsdienst entfalten.

In Frage steht in diesem Zusammenhang auch, ob die angedachten Studiengänge allein geeignet sind, jene kritischen Fähigkeiten, die für eine Kompetenzausweitung notwendig wären, überhaupt zu vermitteln.

 

Weitere Informationen

Das vollständige Statement finden Sie auf der Internetseite des Bündnis pro Rettungsdienst.

Bündnis pro Rettungsdienst

pro-rettungsdienst.org

Kontakt

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