Zur Bindung oder zur Gewinnung von Mitarbeitenden konnte bisher schon Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden
Die Bundeskommission hat nun klargestellt, dass diese Möglichkeit rückwirkend seit dem 1. Oktober 2023 für alle Berufsgruppen im Rettungsdienst besteht, also auch z.B. für Rettungshelfer.
Die weiterreichende, neue Anmerkung 5 zu Abschnitt III A der Anlage 1 AVR gilt auch für alle Mitarbeitenden im Geltungsbereich der Anlage 2e. Damit kann diesen jetzt ein bis zu drei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden.
Die Regelung findet sich in Anlage 2e der AVR, Anmerkung IV B.