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Der Vermittlungsausschuss muss jetzt der Regionalkommission Ost für SuE einen Vorschlag vorlegen, über den diese entscheidet.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Regionalkommission Ost möchten wir Sie ausführlich über einen Vorgang informieren, den es bisher nicht gegeben hat: Den Versuch der Dienstgeberseite eine tarifliche Sonderregelung nur für die Berliner Mitarbeiter durchzusetzen, die bisher nach der Anlage 33 RK Ost zu den AVR Caritas im Tarifgebiet West vergütet werden. Dieser Versuch gilt allen Mitarbeitern, sowohl im Bereich der Kindertagesstätten als auch in den übrigen Bereichen wie stationären Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen.

Zu den Grundlagen
Im Bundesland Berlin findet im öffentlichen Dienst der Stadt grundsätzlich ein abgesenkter Tarifvertrag der Länder (TV-L Berlin) Anwendung. Dieser Tarifvertrag läuft am 31.12.2016 aus und muss dann neu zwischen den Tarifvertragsparteien verhandelt werden. Bereits jetzt steht fest, dass dann die Absenkungen entfallen. Berlin wendet dann wieder den bundesweit geltenden TV-L an.
Bei der Caritas finden die AVR-Caritas Anwendung. Die Vergütungen orientieren sich grundsätzlich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes (TVöD). In der Regionalkommission Ost (Tarifgebiet West) gibt es für die Beschäftigten in Berlin zwei unterschiedliche Tabellen: Eine für Mitarbeiter in Kindertagesstätten, eine zweite für die übrigen Mitarbeiter. Die Kita-Mitarbeiter erhalten aktuell 98% der sogenannten mittleren Werte, die durch die Bundeskommission festgesetzt werden, die übrigen 96%.
 
Zur Refinanzierung
In den Berliner Kindertagesstätten findet eine pauschale Refinanzierung statt, die sich nach einer Rahmenvereinbarung (RV Tag) richtet, die zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie den Verbänden freier Träger 2014 abgeschlossen wurde. Sie gilt bis zum 31.12.2017. So erhalten die Träger seit dem 01.03.2016 für eine Erzieherin pauschal 49.337,85 Euro/Jahr. Von den insgesamt erstattungsfähigen Personal- und Sachkosten werden 7% abgezogen, die die Träger der Einrichtungen durch Eigenmittel abbringen müssen.
Für die übrigen Einrichtungen werden in Verhandlungen individuell Kostenerstattungen vereinbart. Die Dienstgeberseite stellte hierzu fest, dass die Grundlage hierfür ebenfalls der TV-L Berlin bildet, da der Senat ein sogenanntes Besserstellungsverbot anwendet. Diese Refinanzierungsvereinbarungen stehen der Mitarbeiterseite nicht zur Verfügung.

Fehlende Kitaplätze und Personalnot
Die Berliner Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) möchte bis 2020 in Berlin 30.000 weitere Plätze schaffen und benötigt dafür zusätzliche 7.000 Erzieherstellen. Auch das Erzbistum Berlin wurde aufgefordert, zusätzliche Plätze zu schaffen. Aber bereits jetzt sind 25 Stellen in den katholischen Einrichtungen der Stadt nicht zu besetzen, obwohl die Vergütungen über dem Berliner Durchschnitt liegen. Das verwundert kaum, da Berlin als einziges Bundesland eine Vergütung anbietet, die weit unterhalb des Standards (TVöD) in allen anderen Bundesländern liegt. Dazu kommt, dass die Elternbeiträge ab August 2016 schrittweise entfallen. Ein Wahlgeschenk?

Die Gewerkschaften
Die GEW in Berlin hat ebenfalls festgestellt, dass die Vergütungen für Erzieher weit unterhalb des Niveaus im übrigen Bundesgebiet liegen. Diese Unterschiede haben durch die Aufwertung der Berufe im Erziehungs- und Sozialdienst und den jüngsten Tarifabschluss im TVöD noch einmal deutlich zugenommen.
So fordert die GEW Berlin im Hinblick auf die kommende Tarifrunde die Übernahme der TVöD-Vergütungen auch für Berlin und hat bereits erste Aktionen gestartet. (Siehe auch http://www.gew-berlin.de)

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Ihr Team der Mitarbeiterseite RK Ost

Ansprechperson


Alle aktuellen RK-Infos

Info Februar 2020
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Info Dezember 2019
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Info Oktober 2019
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