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Weitere Themen der Juli-Sitzung: Dienstgeber-Vorschlag vorgezogene Vergütungssteigerungen, Ausbildungsvergütungen und der sonstige Entgeltbestandteile.

Sitzung vom 06.07.2017 Leipzig

Einigung für Berliner Kitas

Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite waren sich einig, dass die Verbesserungen im TV-L auch eine Veränderung der Vergütung im Bereich der Berliner Kindertagesstätten im AVR-Bereich nach sich ziehen müssen. Die Regionalkommission hat deshalb beschlossen, dass die Erzieherinnen und Erzieher der Berliner Kindertagesstätten rückwirkend zum 1. Juni 2017 wieder nach der regulären Tabelle „Anlage 33 RK Ost Tarifgebiet West, Mitarbeiter in Kindertagesstätten“ vergütet werden. Zusätzlich erhalten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Basis der Arbeitszeit im Monat Mai 2017 eine Einmalzahlung von 50 € (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Die Auszahlung soll unabhängig von einer Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Berlin (unter Vorbehalt) mit dem Gehalt im August erfolgen.

Versuchsballon oder ernsthaftes Angebot?

Bereits in der letzten Sitzung hatten die Dienstgeber angekündigt, einen Antrag auf vorgezogene Vergütungssteigerungen im Jahr 2018 zu stellen. Dieser lag nun vor. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Einrichtungen in der Region Ost einen längeren Vorlauf benötigen, um Tarifsteigerungen in die Verhandlungen mit den Kostenträgern einzubringen. Dies alles solle ohne Kenntnis der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Jahr 2018 und eine anschließende Neufestlegung der mittleren Werte durch die Bundeskommission erfolgen. Eine mögliche Kompensation bei abweichenden Werten soll jeweils im Folgejahr verhandelt werden.

Die Mitarbeiterseite erklärte, dass sie sich vorgezogene Erhöhungen nur als weitere Ost-West-Angleichung vorstellen kann.

Mitarbeiter fordern Angleichung der Ausbildungsvergütungen und der sonstigen Entgeltbestandteile auf Bundes-Niveau

Für die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen sehen die Dienstgeber keinen Bedarf, obwohl einige Werte bereits dicht an der höchstzulässigen Bandbreite von 15 Prozent unter dem Bundesniveau liegen. Man könne aber bei den übrigen Entgeltbestandteilen (Zulagen, Zeitzuschläge etc.) im Zusammenhang mit dem Dienstgeberantrag über eine Paketlösung nachdenken.

Im Ergebnis wurde über keinen der vorliegenden Anträge abgestimmt und eine Verhandlungsgruppe gebildet, die am 25. September in Berlin weiter beraten soll.

Systembruch oder Vorteil?

Folgt man dem Dienstgeberantrag, so wird das bisherige System: Tarifabschluss TVöD - Übernahme durch die Bundeskommission - Umsetzung durch die Regionalkommissionen - verlassen. Die Bundeskommission wird überflüssig. Jede Region entscheidet nach Gutdünken. Die Idee eines starken Caritas-Flächentarifs wird aufgegeben. Wollen wir das wirklich?

 

Da uns die Begründung zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2017 zur Besitzstandsabschmelzung noch nicht vorliegt, erfolgt eine Kommentierung später.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen eine erholsame
Ferienzeit.

Ihr Info-Team der Mitarbeiterseite der RK Ost

Ansprechperson

*

Stephan Kliem
Erzbistum Berlin
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