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Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

Die ak.mas hat eine bundesweite Umfrage in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes durchgeführt. Wir wollten wissen, wie die im Oktober 2022 von der Bundeskommission beschlossene Regelung zur Praxisanleiterzulage umgesetzt wird.

Da der Eindruck entstand, dass diese Zulage vermehrt nicht an die Anleiter ausgezahlt wird, haben wir bei den Mitarbeitervertretungen eine Umfrage durchgeführt.

Das Ergebnis war eindeutig:

Aus rund 40 Prozent der betroffenen Einrichtungen wurde gemeldet, dass diese Zulage tatsächlich nicht vergütet wird. Meist mit der Begründung, dass die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter nicht die geforderte Prozentzahl der Anleitung erfülle.

Wir empfinden es als unglaublich, dass die Zulage in dieser Häufigkeit nicht bezahlt wird, da es sich hier um Mitarbeitende handelt, die unsere Zukunft anleiten! 

  • Ein Anleiter, der eine/n Auszubildende/n begleitet, wendet auf jeden Fall 15 Prozent seiner Tätigkeit dafür auf, da alleine schon jede Zusammenarbeit eine Anleitung darstellt, da der Auszubildende die Tätigkeiten sieht und nachvollzieht.
  • Sollten Sie auch zu den Mitarbeitern gehören, denen die Praxisanleiterzulage zusteht, Sie sie jedoch nicht erhalten, dann stellen Sie bei Ihrem Dienstgeber einen Antrag auf Zahlung der Zulage (auch rückwirkend ab Juli 2022). Bei weiterer Verweigerung steht Ihnen der Weg zur Schlichtungsstelle offen.

Praxisanleiterzulage - so wurde sie beschlossen:

Anhang B der Anlage 33 AVR, Anmerkung Nr. 1 zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen S 2 bis S 18

Beschlusstext:

"Mitarbeiter, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiter in der Ausbildung von Erziehern, von Kinderpflegern, von Sozialassistenten, von Heilerziehungspflegern oder von Heilerziehungspflegehelfern übertragen sind und die die übertragene Tätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit ausüben, erhalten ab dem 1. Januar 2023 für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich."

Außerdem wurde eine rückwirkende Zahlung ab Juli 2022 in Höhe von 490,00 Euro beschlossen.

Weitere Informationen

...zur Praxisanleiterzulage finden Sie ab Seite 4 in unserer Sonder-Info zum SuE Tarifbeschluss:

ak.mas Info Mai 2023 - SuE-Beschluss mit Erläuterungen Teil I + II

Aktualisierte, zusammengefasste Version der Sonder-Infos aus November und Dezember 2022 zur Tarifaufwertung SuE
PDF | 181.54 KB | 10. Mai, 2023