MAV Infos …
×

Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

Erstmals erhalten die HEP-Auszubildenden in der praxisintegrierten Ausbildungsform eine Ausbildungsvergütung.

Abschnitt I des Teil II der Anlage 7 AVR wird für die praxisintegrierte Form der Ausbildung der Heilerziehungspfleger im Bereich der RK Mitte mit Wirkung vom
1. August 2022 in Kraft gesetzt.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung* richtet sich nach Abschnitt A des Teils II der Anlage 7.

Die Werte betragen bezogen auf einen Vollzeitvertrag:

im ersten Ausbildungsjahr 1.190,69 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.252,07 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.353,38 Euro

* zuzüglich einer monatlichen Zulage von 11,11 Euro und einer Jahressonderzahlung.

Die konsekutive Form der Ausbildung (erst Schule, dann Praxis) und deren Ausbildungsvergütung wird im Abschnitt H des Teils II der Anlage 7 geregelt.

*

Christian Engler
Bistum Fulda
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!