Erstmals erhalten die HEP-Auszubildenden in der praxisintegrierten Ausbildungsform eine Ausbildungsvergütung.
Abschnitt I des Teil II der Anlage 7 AVR wird für die praxisintegrierte Form der Ausbildung der Heilerziehungspfleger im Bereich der RK Mitte mit Wirkung vom
1. August 2022 in Kraft gesetzt.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung* richtet sich nach Abschnitt A des Teils II der Anlage 7.
Die Werte betragen bezogen auf einen Vollzeitvertrag:
im ersten Ausbildungsjahr | 1.190,69 Euro |
im zweiten Ausbildungsjahr | 1.252,07 Euro |
im dritten Ausbildungsjahr | 1.353,38 Euro |
* zuzüglich einer monatlichen Zulage von 11,11 Euro und einer Jahressonderzahlung.
Die konsekutive Form der Ausbildung (erst Schule, dann Praxis) und deren Ausbildungsvergütung wird im Abschnitt H des Teils II der Anlage 7 geregelt.