Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen erhalten rückwirkend zum Jahresbeginn eine Ausbildungsvergütung.
Schüler/-innen, die ab diesem Jahr eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher beginnen, werden erstmals nach AVR tarifiert.
Die Regionalkommission Nord hat in ihrer Sitzung am 21. August 2019 in Osnabrück den entsprechenden Beschluss der Bundeskommission vom 4. Juli diesen Jahres 1:1 übernommen.
Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen:
Auszubildende in den Gesundheitsberufen Diätassistent, Ergotherapeut, Logopäde, Medizinisch-Technischer Laborassistent, Medizinisch-Technischer Radiologieassistent, Medizinisch-Technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Orthoptist oder Physiotherapeut erhalten eine Ausbildungsvergütung („Ausbildungshilfe“) auf dem Niveau des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
Die Vergütung wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 für alle bereits in der Ausbildung befindlichen Schülerinnen und Schüler gezahlt:
ab 01.01.2019
- im ersten Ausbildungsjahr 965,24 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.025,30 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr 1.122,03 Euro
ab 01.03.2019
- im ersten Ausbildungsjahr 1.015,24 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.075,30 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr 1.172,03 Euro
Hinweis:
Zusätzlich erhalten diese Schüler und außerdem alle Schüler nach Abschnitt B II Anlage 7 (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Hebammen, Altenpflege) eine monatliche Zulage in Höhe von 11,11 Euro. Diese wird ebenfalls ab dem 01.01.2019 gezahlt.
Alle Regelungen zu den Ausbildungsvergütungen sind im neuen Abschnitt G zur Anlage 7 zu den AVR zu finden. Der Abschnitt G ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Für bis dahin begonnene Ausbildungsverhältnisse gilt er bis zu deren Ende fort, jedoch nicht länger als drei Jahre nach Beginn der Ausbildung bei der Schule.
Ansprechperson

Oliver Hölters
Offizialat Oldenburg
Alle aktuellen RK-Infos
Info Dezember 2019
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Info Dezember 2019 - Anhang
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