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Die Regionalkommission Mitte hat am 14./15. Dezember 2016 den Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 8. Dezember übernommen.

Die Regionalkommission Mitte hat am 14./15. Dezember 2016 den Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 8. Dezember übernommen.

  • Ab dem 1. Januar 2017 erhalten alle Mitarbeiter (außer Ärzte, Anlage 30, AVR) 2,35 Prozent mehr Gehalt.
  • Die Pflegehilfskräfte (KR 3a, Anlage 31 und 32) erhalten in der neu geschaffenen Entgeltgruppe P 4 eine Tarifsteigerung von 3,85 Prozent.

Für die Ärzte (Anlage 30 AVR) konnte die Regelung des Marburger Bundes übernommen werden:

  • Ab dem 1. September 2016 eine Steigerung um 2,3 Prozent.
  • Zum 1. September 2017 eine weitere Erhöhung um 2 Prozent.
  • Ab dem 1. Mai 2018 noch einmal 0,7 Prozent.

Neue Entgeltordnung

Für die Zahlung der Erhöhung war die Einführung einer neuen Entgeltordnung Voraussetzung: Für Beschäftigte in der Pflege, die in den Anlagen 31 und 32 (AVR) eingruppiert sind, wurden – orientiert am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) – bis Dezember 2016 neue Eingruppierungssystematiken und veränderte Entgelttabellen erarbeitet.
 
Für die Pflegehilfskräfte ist es der Mitarbeiterseite nicht gelungen, die Gehälter an das Lohnniveau des öffentlichen Dienstes heranzuführen. Die Arbeitgeber haben aber einer zusätzlichen Steigerung um 1,5 für diese Beschäftigten zugestimmt – zumindest eine Annäherung an die Werte des TVöD. Damit steht die Anpassung für die Pflegehilfskräfte für die Mitarbeiterseite auf der Tagesordnung der nächsten Tarifrunden.

Wie geht es weiter?

Im kommenden Jahr wird es neue Arbeitsgruppen auf der Ebene der Bundeskommission geben.
Diese sollen die neue Entgeltordnung für die Anlage 2 (Verwaltung, Hauswirtschaft, Technik, Therapie etc.) und Anlage 2b (Rettungsdienst) auf der Basis der Regelungen des TVöD erstellen.

Ansprechperson

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