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Verbesserungen für alle Pflegekräfte bei der Caritas. Foto: ak.mas

Neue Entgeltordnung für Pflegeberufe beschlossen/ Verbesserungen für Pflegekräfte erreicht

Köln. Nur mit knapper Mehrheit beschließt die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes am gestrigen Abend eine neue Entgeltordnung für die Pflegeberufe bei der Caritas; orientiert an der Entgeltordnung des TVöD. In Kombination mit der jetzt möglichen Steigerung der Regelvergütung für Caritas-Beschäftigte ab 1. Januar 2017 von 2,35 Prozent bringen die neuen Eingruppierungen für alle Pflege-Beschäftigten Verbesserungen. Die Mitarbeiterseite (ak.mas) bedauert allerdings, dass es nicht gelungen ist, die Gehälter der Pflegehilfskräfte an das Lohn-Niveau des öffentlichen Dienstes heranzuführen.

Mit einer neuen Entgeltordnung – zunächst im ersten Schritt für die Kranken- und die Altenpflege – will die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) den Anschluss an die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) behalten. Daher hatte sie die zweite Stufe der bereits im Juni vereinbarten Entgelterhöhung von 2,35 Prozent für die Beschäftigten bei der Caritas an die Einführung der Entgeltordnung für die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas gekoppelt.

„Wir sind erleichtert, dass wir eine Tariferhöhung für die Beschäftigten bei der Caritas erreichen konnten. Aber leider ist es uns nicht gelungen, die Gehälter der Pflegehilfskräfte an das Lohn-Niveau des öffentlichen Dienstes anzugleichen“, sagt Rolf Cleophas, Pressesprecher der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission. Für die Pflegehilfskräfte liegen die Tabellenwerte der AVR bis zu 20 Prozent unter den entsprechenden Tabellenwerten des TVöD. Dabei seien es meist hoch engagierte, fast ausschließlich weibliche Pflegehilfskräfte, die von ihrem Gehalt kaum ihren Lebensunterhalt und ihre Altersversorgung sichern könnten. „Mehr als eine zusätzliche Gehaltssteigerung von 1,5 Prozent für die Pflegehilfskräfte war mit der Arbeitgeberseite nicht verhandelbar“, so Cleophas.

Jetzt wird der Beschluss in den sechs Regionen umgesetzt. Aber gerade die Region Ost hat noch nicht einmal den ersten Schritt der Tariferhöhung nachvollzogen. Immer wieder muss die Mitarbeiterseite in den Verhandlungen feststellen, dass die Übertragung der TVöD-Regelungen auf Caritas-Verhältnisse äußerst mühsam ist. Die Verhandlungen für die Überleitung sämtlicher Beschäftigten in die Entgeltordnung werden in den kommenden Monaten fortgesetzt.

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