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Gehälter steigen bei Caritas wie im Öffentlichen Dienst

Die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Bundeskommission) haben sich in ihrer heutigen Online-Sitzung auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Gehälter für die über 600.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten steigen ab dem 1. April 2021 in zwei Schritten um mindestens 3,2 Prozent.

Mit dem Beschluss orientiert sich die Caritas erneut an dem Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

Thomas Rühl, Verhandlungsführer der Caritas Mitarbeiterseite:

„Wir haben den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes einschließlich der Pflegezulagen inhaltlich und zeitlich 1:1 nachvollzogen. Besonders wichtig ist uns, dass wir bei den Gehaltssteigerungen einen Mindestbetrag vereinbart haben, von dem die unteren Einkommen besonders profitieren. Das ist in diesen Zeiten ein wichtiges Signal für die Beschäftigten in den Einrichtungen der Caritas.“

Bereits im Dezember 2020 hatte die Mitarbeiterseite der Caritas Corona-Sonderzahlungen durchgesetzt. Zur Absicherung der Caritas-Beschäftigten in Krisenzeiten gehört nach Auffassung der Mitarbeiterseite auch eine Regelung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Ein entsprechender Antrag befindet sich zur Klärung im Vermittlungsverfahren.

Die wesentlichen Punkte des Tarifbeschlusses der Caritas

  • Die Gehälter steigen bereits zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro sowie in einem zweiten Schritt zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent.
  • Die Vergütung der Auszubildenden erhöht sich am 1. April 2021 um 25 Euro und am 1. April 2022 um weitere 25 Euro.
  • Pflegekräfte erhalten ab dem 1. März 2021 eine neue, zusätzliche monatliche Zulage von 70 Euro. Diese Pflegezulage erhöht sich ab dem 1. März 2022 auf 120 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 nimmt diese Pflegezulage an den prozentualen Gehaltssteigerungen teil.
  • Mitarbeiter in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erhalten ab dem 1. März 2021 eine weitere, neue Zulage in Höhe von 25 Euro.
  • Die Zulage für Pflegekräfte in der Intensivmedizin steigt ab dem 1. März 2021 von derzeit 46 Euro auf 100 Euro monatlich.
  • Die Zulage für Arbeit in Wechselschicht wird zum 1. März 2021 von monatlich 105 Euro auf 155 Euro erhöht.
  • Die Möglichkeit, Altersteilzeit zu beanspruchen, wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Die neuen Gehaltstabellen des Tarifwerks AVR Caritas sind bis zum 31.12.2022 befristet.

Der Tarifbeschluss der Caritas betrifft alle Beschäftgiten (außer Ärzt/innen und Lehre/innen).

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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Abschließende Infos

ak.mas Tarif Info März 2021 - Erläuterungen

Tarifrunde 2020 -- Beschreibung und Erklärung der Beschlüsse -- 2. korrigierte Version vom 03.05.2021
PDF | 129.02 KB | 17. Mär, 2021

ak.mas Tarif Info Feb 2021 - Nr. 7 Abschluss

Gehälter steigen um mind. 3,2 Prozent -- Zulagen für Pflege -- 2. korrigierte Version vom 03.05.2021
PDF | 54.01 KB | 09. Mär, 2021

BK Beschluss Feb 2021

Tarifbeschluss Anl. 2, 2d, 2e, 7, 31 bis 33 -- Verlängerung Fahrdienste und Altersteilzeit
PDF | 233.14 KB | 19. Mär, 2021