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Die Tarifrunde 2023 hat bereits begonnen: Die Bundeskommission hat eine Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten* in Höhe von 3.000 Euro beschlossen.

Die Auszahlung soll in der Regel in zwei Raten zum Juni 2023 und Juni 2024 erfolgen. Über Dienstvereinbarungen vor Ort können aber auch andere Auszahlungsmodalitäten vereinbart werden; die Summe aber bleibt.

Die Höhe der Prämie von insgesamt 3.000 Euro bezieht sich auf eine Vollzeitstelle. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Prämie entsprechend des Stundenumfangs, beträgt aber mindestens 500 Euro.

Die Inflationsausgleichsprämie wird entsprechend der vom Gesetzgeber bis zum Ende 2024 vorgesehenen Möglichkeit für steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien gezahlt (§ 3 Nr. 11c EstG). 

 

Aktualisierung vom 15. Juni 2023:

Die Bundeskommission hat klargestellt, dass die Inflationsausgleichsprämie pro Dienstverhältnis zu zahlen ist, nicht pro Person!

Hat ein Mitarbeiter bei einem früheren Arbeitgeber bereits eine Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes bezogen, hat er trotzdem bei seiner neuen Arbeitsstelle Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie.

Regelung für Auszubildende

Die bereits im Dezember 2022 beschlossene steuer- und abgabenfreie Inflations-ausgleichsprämie für alle Beschäftigten der Caritas wird für die Auszubildenden noch einmal erhöht: Sie erhalten zusätzlich zu ihrer Prämie von zwei mal 500 Euro in den Monaten Oktober 2023 bis Februar 2024 jeweils 100 Euro.

Regelung für Altersteilzeit

Die Inflationsausgleichsprämie erhalten nun auch Mitarbeiter, die sich in dem Monat der Auszahlung (in der Regel im Juni 2023 bzw. im Juni 2024) in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) befinden:

Sie erhalten die Hälfte der jeweiligen Inflationsausgleichsprämie, die sie erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten, also maximal 1.500 Euro und mindestens 250 Euro.

 

* Für wen gilt der Beschluss?

Die Prämie gibt es für Mitarbeiterinnen, die in den Anlagen 2, 2d, 2e, 21, 21a, 23, 30, 31, 32 und 33 eingruppiert sind.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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BK Beschluss Dez 2022

Tarifrunde SuE Teil II -- Nachweispflicht -- Anlage 7 -- Inflationsausgleichsprämie -- Altersteilzeit -- Betreuungskräfte
PDF | 198.09 KB | 19. Dez, 2022