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Die Tarifrunde 2023 hat bereits begonnen: Die Bundeskommission hat eine Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten* in Höhe von 3.000 Euro beschlossen.

Die Auszahlung soll in zwei Raten zum Juni 2023 und Juni 2024 erfolgen. Über Dienstvereinbarungen vor Ort können aber auch andere Auszahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Die Höhe der Prämie von insgesamt 3.000 Euro bezieht sich auf eine Vollzeitstelle. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Prämie entsprechend des Stundenumfangs, beträgt aber mindestens 500 Euro.

Die Inflationsausgleichsprämie wird entsprechend der vom Gesetzgeber bis zum Ende 2024 vorgesehenen Möglichkeit für steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämien gezahlt (§ 3 Nr. 11c EstG). 

 

* Für wen gilt der Beschluss?

Die Prämie gibt es für Mitarbeiterinnen, die in den Anlagen 2, 2d, 2e, 21, 21a, 23, 30, 31, 32 und 33 eingruppiert sind. Auszubildende erhalten zum Juni 2023 und Juni 2024 jeweils 500 Euro.

 

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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BK Beschluss Dez 2022

Tarifrunde SuE Teil II -- Nachweispflicht -- Anlage 7 -- Inflationsausgleichsprämie -- Altersteilzeit -- Betreuungskräfte
PDF | 198.09 KB | 19. Dez, 2022