AVR ab 2027
Die AVR der Caritas erhalten eine neue Struktur
Die Neufassung der AVR Caritas tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin erhalten die Mitarbeitenden, die Mitarbeitervertretungen und die Einrichtungsleitungen Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.
Das Projekt war zunächst bekannt als „Anlage-2-Reform“. Es geht jedoch um mehr: Die Reform bedeutet auch einen grundsätzlich neuen Aufbau der AVR. Im Ergebnis orientieren sich die AVR näher am Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD).
Sie finden auf dieser Seite ab sofort alle Informationen – vom groben Überblick bis zum vollständigen Text der neuen, ab 2027 geltenden AVR.
Ansprechpartner
Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030 - 6796 936 32
ak.mas Info Okt 2025 - AVR 2027
BK Beschluss Oktober 2025 - AVR 2027
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