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Die Regionalkommission Ost hat am 29. Juni in Leipzig getagt und Beschlüsse zur Tarifrunde gefasst.

Am 15. Juni hatte die Bundeskommission in Frankfurt a.M. eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Neben den Tarifrunden 2023 Teil II wurde der Inflationsausgleich für die Auszubildenden erhöht. Die Beschlüsse der Bundeskommission gelten bezüglich der dort festgelegten mittleren Werte nur nach Beschluss der Regionalkommission.

Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte, Anlage 30

Die Bundeskommission hatte am 15. Juni die Erhöhung der mittleren Werte der Stunden- und Tabellenentgelte für die Anlage 30 (Ärztinnen und Ärzte) beschlossen. Diese mittleren Werte gelten nach dem Beschluss in der Regionalkommission nun auch in der Region Ost 1:1.

  • Die Tabellenentgelte werden zum 1. August 2023 um 4,8 % und zum 1. April 2024 um weitere 4 % erhöht.
  • Das Bereitschaftsdienstentgelt wird zum 1. Juli 2023 um 4,8 % und zum 1. April 2024 um weitere 4 % erhöht.

Auszubildende und Schülerinnen und Schüler, Anlage 7

Auch in der Region Ost erhalten die Auszubildenden in Anlage 7 einen zusätzlichen Inflationsausgleich und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung.

  • Inflationsausgleich für Auszubildende im Juni 2023 von 500 Euro, im Oktober 2023 bis Februar 2024 je 100 Euro und imJuni 2024 500 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 150 Euro zum 1. März 2024

Allgemeine Tarifrunde 2023

Für die reinen Tarifsteigerungen in den Anlagen 3, 31, 32 und 33 AVR ist der Eckpunktebeschluss der Regionalkommission Ost vom 19. Dezember 2019 bindend. Der Eckpunktebeschluss sieht zeitlicht leicht ansteigende Kompensationen für eine verzögerte Übernahme von Tarifbeschlüssen vor.

Dies bedeutet für die Tabellenentgelte (Regelvergütung) der Region Ost in den Anlagen 3, 31, 32 und 33, dass die beschlossene Erhöhung der mittleren Werte der Bundeskommission (ab 1. März 2024) erst mit zehnmonatiger Verzögerung zum 1. Januar 2025 bei den Mitarbeitenden ankommt.

Die Erhöhungen der sonstigen dynamischen Vergütungsbestandteile um 11,5 Prozent gelten gemäß des Eckpunktebeschlusses von 2017 jedoch bereits zum 1. März 2024 auch in der Region Ost.

  • Am 1. Januar 2024 betragen die Tabellenentgelte 101 bis 102,5 Prozent* des Bundesmittelwerts vom Juli 2023
  • Ab dem 1. März 2024 steigen die sonstigen dynamischen Vergütungsbestandteile (u.a. Zulagen, s.o.) um 11,5 Prozent
  • Ab dem 1. März 2024 steigen auch die Ausbildungsvergütungen um 150 Euro
  • Ab dem 1. Januar 2025 kommt es durch die Tarifrunde 2023 zu einem Anstieg auf 102 bzw. 102,5 Prozent des Bundesmittelwerts vom Juli 2024, in dem die aktuelle Tarifrunde enthalten ist.

*siehe Eckpunktebeschluss zur Kompensation verspäteter Tarifumsetzung

RK Ost Beschluss Dez 2019-2

Weiterentwicklung Vergütung / Eckpunkte
PDF | 66.43 KB | 19. Dez, 2019

 

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Stephan Kliem
Erzbistum Berlin
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RK Ost Info Juli 2023

Erklärung zum Eckpunktebeschluss
PDF | 157.15 KB | 04. Jul, 2023

RK Ost Info Juni 2023

Tarifbeschluss 2023
PDF | 272.46 KB | 29. Jun, 2023

RK Ost Beschluss Juli 2023

Tarifrunde Ärzte -- Inflationsausgleichsprämie -- Anlage 7
PDF | 124.6 KB | 10. Jul, 2023