Wie wirkt sich die Tarifrunde 2023 auf die Beschäftgiten im Fahrdienst aus?
In vielen unterschiedlichen Einrichtungen und Diensten arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst. Ihre Aufgabe ist der Transport von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder mit Behinderung, von Kranken im Linien- oder Individualfahrdienst sowie Essen auf Rädern.
Wir haben hier zusammengestellt, was die Tarifrunde 2023 für die Beschäftigten im Fahrdienst bedeutet.
Für diesen Kreis von Beschäftigten gibt es die Anlage 23 AVR Caritas. In ihr sind zwei unterschiedliche Wege der Vergütung eröffnet: nach AVR Caritas oder nach dem DRK-Reform-Tarifvertrag.
- In § 3 Absatz 1 der Anlage 23 AVR ist geregelt, dass die Vergütung nach der Entgelttabelle der Anlage 3 AVR erfolgt.
- Gemäß § 6 Absatz 1 der Anlage 23 AVR haben Dienstgeber, die ab dem 15. Juni 2018 an einem Zuschlagverfahren für Beförderungsdienstleistungen teilnehmen, die Möglichkeit, das Entgelt nach § 2 Anlage 5 des DRK-Reform-Tarifvertrags zu regeln.
Jedoch gilt das nur für ab dem 15. Juni 2018 entsprechend abgeschlossenen Dienstverträge! Mitarbeitende mit einem älteren Dienstvertrag, deren Vergütung nach § 3 der Anlage 23 erfolgt, erhalten die Vergütung nach § 3 der Anlage 23 AVR auch weiterhin, solange das Dienstverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich.
Bei Vergütung nach AVR Caritas
- Mitarbeitende im Fahrdienst erhalten im Jahr 2023 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 7 der Anlage 23 AVR 96 Prozent der Regelvergütung nach Vergütungsgruppe 11 Stufe 1
- Ab 1. Januar 2024 erhalten sie 100 Prozent der Regelvergütung nach Vergütungsgruppe 11 Stufe 1
- Ab 1. März 2024 steigen die mittleren Werte des Bundes wie in der Tarifrunde 2023 beschlossen. Erhöhung der Tabellenentgelte um zunächst 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent, mindestens aber um 340 Euro
- Ausnahme Region Ost: Hier greift noch der Eckpunktebeschluss von 2017/2019 mit Kompensation für verspätete Tariferhöhungen! Die Steigerung der Vergütung erfolgt damit erst zum 1. Januar 2025
in 2023 |
01.01.2024* | 01.03.2024 | 01.01.2025 | |
Mittlerer Wert des Bundes | 1.990,41 Euro | 2.073,34 Euro | 2.413,34 Euro | ? |
Region Ost (außer HH, SH, B) | 1.990,41 Euro | 2.094,07 Euro | 2.094,07 Euro | 2.461,61 Euro |
Region Ost (nur HH, SH, B) | 2.040,16 Euro | 2.125,17 Euro | 2.125,17 Euro | 2.473,67 Euro |
Bei Vergütung nach DRK-Reform-Tarifvertrag
- Mitarbeitende im Fahrdienst, die nach DRK-Reform-Tarifvertrag entlohnt werden, sind dort in der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 eingruppiert
- Im Jahr 2023 beträgt das Grundentgelt 95 Prozent dieses Tabellenentgeltes
- Im Jahr 2024 beträgt das Grundentgelt 100 Prozent dieses Tabellenentgeltes
- Im Juni 2024 greift hier die Gehaltserhöhung aus der DRK-Tarifrunde 2023
01.01.2023 | 01.01.2024* | 01.06.2024 | |
EG 1 Stufe 2 | 1.908,82 Euro | 2.009,28 Euro | 2.341,84 Euro |
*Mindestlohn
Gemäß § 23 Absatz 1 Satz 5 Anlage 23 AVR wird zumindest immer der gesetzliche Mindestlohn gezahlt. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde.