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ak.mas fordert verlässliche Planbarkeit und Reglementierung von Bereitschaftsdiensten.

Für die über 30.000 Ärztinnen und Ärzte in den zur Caritas gehörenden Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen startet nun eine neue Tarifrunde. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) hat am 7. März in Frankfurt am Main gegenüber der Dienstgeberseite ihre Forderungen vertreten.

Die ak.mas erhebt im Wesentlichen dieselben Forderungen wie die Gewerkschaft Marburger Bund in ihrem Tarifstreit mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die ak.mas verfolgt in der Ärzte-Tarifrunde 2019 das Ziel, die Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte der Caritas zu verbessern.

Zu häufig führen die hohe Arbeitsbelastung, regelmäßige Überschreitung von Arbeitszeiten und die kurzfristige Anordnung von Bereitschaftsdiensten zu körperlichen, psychischen und auch sozialen Belastungen. Die Folgen sind nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte gesundheitlich schädlich, sie bedeuten auch eine Gefährdung der Patientensicherheit und führen zu höherer Personalfluktuation im Ärztlichen Dienst.

Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite:

"Wir müssen die Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte dringend verringern. Bessere Planbarkeit von Diensten, mehr Erholungszeiten, vor allem aber Höchstgrenzen der Arbeitszeit definieren, kontrollieren und tatsächlich einhalten!"

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) fordert daher, die Möglichkeiten zur Anordnung von Bereitschaftsdienst deutlich zu begrenzen. Ferner sollen die Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte in der Caritas um 5 Prozent steigen.

Eine Verhandlungsgruppe aus Vertretern der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite wird nun die Arbeit aufnehmen.

Die Forderungen der ak.mas im Einzelnen

  • Bereitschaftsdienst kann nur angeordnet werden, wenn die Arbeitszeit objektiv, d.h. automatisiert, manipulationsfrei und durch vom Marburger Bund lizensierten Systemen ermittelt wird, die gesamte Anwesenheitszeit als Arbeitszeit gewertet wird und Pausenzeiten tatsächlich genommen werden konnten.
  • Bereitschaftsdienst ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Kalendermonats zwei Wochenenden arbeitsfrei sind.
  • Bereitschaftsdienst kann nur angeordnet werden, wenn an den 11 vorangegangenen Arbeitstagen die regelmäßige Arbeitszeit von je 10 Stunden nicht überschritten wurde.
  • Die Anordnung von Bereitschaftsdienst ist nur zulässig, wenn die endgültige Dienstplanung 6 Wochen zuvor bekanntgegeben wurde.
  • Innerhalb eines Kalendervierteljahres ist Bereitschaftsdienst durchschnittlich nur viermal monatlich, maximal sechsmal monatlich und in einer einzelnen Kalenderwoche maximal zweimal zulässig.
  • Nach einem Bereitschaftsdienst, der sich an einen maximal acht Stunden dauernden Arbeitsabschnitt im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit anschließt, kann keine weitere regelmäßige Arbeitszeit geleistet werden.
  • Die Ärztinnen und Ärzte erhalten für den Bereitschaftsdienst einen Zuschlag von 50 Prozent auf die Stundenentgelte. Diese Zuschläge können nicht in Freizeit abgegolten werden.
  • Die Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte in der Caritas sollen um 5 Prozent steigen

Pressekontakt

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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