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Die rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Kliniken erhalten ab dem 1. Juli 2022 Gehaltssteigerungen von 3,35 Prozent sowie eine Einmalzahlung. Bis Januar 2023 treten schrittweise Regelungen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung und für mehr Freizeit in Kraft.

UPDATE: Mit Aktualisierung des Beschlusses, Stand 20. Oktober 2022, am Ende dieser Seite!

Für die im Vergleich zum kommunalen Öffentlichen Dienst verspätete Umsetzung der Gehaltssteigerungen erhalten die Ärztinnen und Ärzte der Caritas individuell berechnete Ausgleichszahlungen für den Zeitraum von Oktober 2021 bis zur Umsetzung bei der Caritas.

Mit der Tarifeinigung in der Caritas werden Regelungen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung aus der Tarifrunde vor zwei Jahren nachgebessert:

Die Zahl von Rufbereitschaften wird begrenzt. Künftig dürfen grundsätzlich nur bis zu vier Bereitschaftsdienste innerhalb eines Kalendermonats angeordnet werden. Zusätzliche Dienste sind zuschlagpflichtig. Die Höchstbelastung für teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte bei Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit wird entsprechend angepasst. Es gibt mehr Urlaub sowie monatlich zwei gesicherte freie Wochenenden.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Mit der Tarifeinigung in der Caritas bleiben wir auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes. Das ist wichtig für unsere Kolleginnen und Kollegen und für die Tariflandschaft in Deutschland insgesamt. Die Nachbesserung in einigen Regelungen schützen unsere Ärztinnen und Ärzte besser vor ausufernden Diensten und sichern ihnen Erholungszeiten.“

Die wesentlichen Punkte der Tarifeinigung:

  • Tabellenentgelte, Stundenentgelte für Bereitschaftsdienste und Rettungsdienstzuschläge steigen um 3,35 Prozent (ab 01.07.2022)
  • Erholungsurlaub steigt von 30 auf 31 Tage (ab 01.01.2022)
  • Mindestens zwei freie Wochenenden pro Kalendermonat (ab 01.01.2023)
  • Obergrenze von vier Bereitschaftsdiensten pro Kalendermonat (anteilig bei Teilzeitbeschäftigten) und erhöhte Bewertung der Bereitschaftsdienste (ab 01.01.2023)
  • Obergrenze von dreizehn Rufbereitschaften pro Kalendermonat, anteilig bei Teilzeitbeschäftigten (ab 01.07.2022)
  • Begrenzung der Zahl von Rufbereitschaften, wenn bereits Bereitschaftsdienst geleistet wird und umgekehrt: bei 1, 2 bzw. 3 Bereitschaftsdiensten nur 10, 7 bzw. 4 Rufbereitschaften, bei 4 Bereitschaftsdiensten keine Rufbereitschaft. Bei bis zu 4, 7 bzw. 10 Rufbereitschaften nur 3, 2 bzw. 1 Bereitschaftsdienst. Bei mehr als 10 Rufbereitschaften kein Bereitschaftsdienst. (ab 01.01.2023)
  • Zusatzurlaub bereits ab 144 Stunden nächtlichen Bereitschaftsdienst (ab 01.01.2022)
  • einen weiteren Tag Zusatzurlaub bei mehr als 29 Bereitschaftsdiensten pro Kalenderhalbjahr (ab 01.01.2023*)
    * Hinweis: Der Startzeitpunkt dieser Regelung wurde entgegen der ersten Veröffentlichung korrigiert. Korrekt ist 01.01.2023!
  • Werden Dienstpläne in kürzerer Frist als vier Wochen erstellt, erhöhen sich die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft um 17,5 Prozent (ab 01.01.2023)
  • Ausnahmeregelung in kleinen Fachabteilungen, nur mit Dienstvereinbarung sowie persönlicher Zustimmung der Ärztin / des Arztes: höchstens sieben statt vier Bereitschaftsdienste pro Kalendermonat (für Teilzeitbeschäftigte anteilig), dafür Erhöhung der Zuschläge auf Stundenentgelte um weitere 10 Prozent sowie einen Tag Zusatzurlaub pro Kalenderhalbjahr. Die Ärztin / der Arzt kann die persönliche Zustimmung widerrufen. (ab 01.04.2022)
  • Die Kosten für den Heilberufeausweis werden von der Klinik übernommen (ab 01.01.2022)

Anrechnung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Leisten Ärztinnen und Ärzte sowohl Bereitschaftsdienste als auch Rufbereitschaften, findet eine gegenseitige Anrechnung auf die jeweiligen Grenzen statt. Bei Vollbeschäftigten gilt folgendes:

 Bereitschaftsdienste Rufbereitschaft
 4  0
 3  4
 2  7
 1  10
 0  13

Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Umrechnung aufgrund eines Berechnungsmodells:

  • Bereitschaftsdienst = 13 Punkte, Rufbereitschaft = 4 Punkte
  • Die maximale Anzahl von Diensten ergibt sich, wenn der Punktwert erreicht ist
  • Basis sind 52 Punkte (Vollzeit); Beispiel Teilzeit 80 % = 42 Punkte
  • Rest von 3 Punkten unschädlich
Stellenanteil Punkte BD (13) RD (4) Rest
80 % 42      
    3   3
    2 4 0
    1 7 1
      10 2

 

Aktualisierung vom 20. Oktober 2022

Die Bundeskommission hat am 20. Oktober 2022 Änderungen aus den Redaktionsverhandlungen im Öffentlichen Dienst zwischen dem Marburger Bund und der VKA für die AVR Caritas übernommen.

Den Beschlustext finden Sie im Teil III auf Seite 8 des Dokuments:

BK Beschluss Okt 2022

Tarifrunde SuE 2022 -- Betreuungskräfte -- Anlage 22 -- Korrektur Tarifrunde Ärzte 2021
PDF | 196.34 KB | 07. Nov, 2022

Im Wesentlichen handelt es sich um Klarstellungen zu folgenden Punkten:

  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen, § 4 Abs. 4
  • Die maximale Anzahl von Ruf- und Bereitschaftsdiensten, § 6 Abs. 12
  • Inanspruchnahmen innerhalb der Rufbereitschaft, § 7 Abs. 4
  • Neu eingeführt wird die Klarstellung, dass gewährte freie Wochenenden jeweils dem Kalendermonat ihres Beginns zugeordnet werden. Das hat Relevanz, wenn an einem Wochenende ein Monatswechsel stattfindet (z.B. 30. September 2022 = Freitag, 1. Oktober 2022 = Samstag. Das gewährte freie Wochenende wird damit dem September zugeordnet, da das Wochenende per Definition ab Freitag 21:00 Uhr beginnt).
  • Die Kosten des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) werden für die Dauer des Dienstverhältnisses übernommen.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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*

Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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Abschließende Infos

ak.mas Info Juli 2022 - Ärztetarif mit Erläuterungen

Tarifbeschluss Ärztinnen/Ärzte Anlagen 30 und 14 -- überarbeitete und ergänzte Version vom 24.04.2023
PDF | 84.4 KB | 25. Jul, 2022

BK Beschluss Okt 2022

Tarifrunde SuE 2022 -- Betreuungskräfte -- Anlage 22 -- Korrektur Tarifrunde Ärzte 2021
PDF | 196.34 KB | 07. Nov, 2022

BK Beschluss Juni 2022

Tarifrunde Ärzte Anlagen 30 und 14
PDF | 72.73 KB | 13. Jul, 2022

ak.mas Tarif Info Juli 2022 - Ärztetarif

Gehälter steigen um 3,35 Prozent -- Begrenzung von Diensten -- mehr Freizeit (korrigierte Version vom 05.07.2022)
PDF | 30.83 KB | 01. Jul, 2022