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Caritas Mitarbeiterseite unterstützt DGB-Forderung

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ausnahmslos zu streichen. Außerdem fordert sie eine Einschränkung der Befristungsgründe.

Befristete Arbeitsverträge bedeuten für die betroffenen zumeist jungen Beschäftigten große wirtschaftliche und soziale Unsicherheit: bei der Gründung einer Familie, dem Anmieten oder dem Erwerb einer Wohnung oder bei der Altersvorsorge.

Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger erhalten häufig einen befristeten Arbeitsvertrag – teilweise missbräuchlich und willkürlich als verlängerte Probezeit und zur Umgehung des Kündigungsschutzes. Mit der sachgrundlosen Befristung wird ihnen zudem die Möglichkeit genommen, Befristungsgründe auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen. Positive Beschäftigungseffekte durch sachgrundlose Befristung sind dagegen nicht nachweisbar. Dies belegt auch die jüngst vom DGB veröffentlichte Studie.

Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankerten Vorschläge zur Begrenzung sachgrundloser Befristung, die laut Ankündigung des Bundesarbeitsministeriums im Frühjahr 2020 umgesetzt werden sollen, sind unzureichend: Von dieser Regelung wären tausende Beschäftigte in der katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht erfasst, da sie in Einrichtungen mit weniger als 75 Beschäftigten arbeiten.

Ansprechpartner

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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