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Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

Teilweise fallen gesetzliche Feiertage auf ein Wochenende. Im Dezember 2021 sind das die beiden Weihnachtsfeiertage 25. und 26. Dezember. Wir zeigen, was es grundsätzlich, aber auch beispielhaft in diesem Jahr zu beachten gibt.

Für Mitarbeitende der Anlagen 30 (Ärztinnen und Ärzte), 31 und 32 (Pflegeberufe) und 33 (Sozial- und Erziehungsdienst), „die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, welcher Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht“, gilt bei gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, dass sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit vermindert.

Die Regelung erfasst Mitarbeitende, die Arbeitsleistung am Feiertag zu erbringen haben, also zur Feiertagsarbeit herangezogen werden, wie auch Mitarbeitende, die nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.

Wichtig: Der Sollzeitabzug (von 1/5) greift an allen gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Werktag fallen. Werktage (nicht Wochentage!) sind die Tage Montag bis einschließlich Samstag.

 

  • Die vollständige Erläuterung mit Beispielen für verschiedene Berufsgruppen entnehmen Sie bitte unserer ak.mas Sonder-Info vom Dezember 2021. Zu finden auf dieser Seite als Download oder in unserer Dokumentenbibliothek.
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Stephan Kliem
Erzbistum Berlin
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ak.mas Info Dez 2021 - Arbeitszeit an Feiertagen

Berechnung der Arbeitszeit an Feiertagen und Sonntagen für Anl. 2, 30 bis 33 und 7
PDF | 117.71 KB | 03. Dez, 2021