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Die Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt die jüngsten Verbesserungen beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und fordert mehr Anstrengungen, um die Tarifbindung für soziale Berufe und Gesundheitsberufe flächendeckend zu stärken.

 

Der Beschluss des Bundestages, den gesetzlichen Mindestlohn ab Oktober auf 12 Euro anzuheben, war eine gute Nachricht: Arbeit muss vor Armut schützen – im Berufsleben und im Alter.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Bei den sozialen Berufen und den Gesundheitsberufen werden wir als Mitarbeiterseite der Caritas dafür sorgen, dass untere Gehaltsgruppen nicht von dem angehobenen Mindestlohn eingeholt werden. Diese wertvolle Arbeit für hilfebedürftige Menschen und für die Gesellschaft insgesamt muss honoriert werden und zwar deutlich über den Mindestbedingungen! Das ist nicht nur eine Frage von gerechter Vergütung – das ist auch angesichts des Personalmangels für unsere Einrichtungen überlebenswichtig.“

Die europäische Einigung auf neue Standards für die Bestimmung von Mindestlöhnen verpflichtet unter anderem Mitgliedsstaaten wie Deutschland zu Aktionsplänen, wenn die Tarifbindung unter dem Ziel von 80 Prozent bleibt. Für Deutschland gibt es viel zu tun: Seit über zwanzig Jahren befindet sich die Tarifbindung im freien Fall. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten haben noch einen tarifgebundenen Arbeitsvertrag.

Thomas Rühl:

„Gute Tarife sind in unserer Branche keine Selbstverständlichkeit. Das müssen wir verteidigen und wirklich flächendeckend ausbauen!“

Die Tarifwerke des Öffentlichen Dienstes und der Caritas sorgen insgesamt für ein stabiles Tarifniveau im Sozial- und Gesundheitswesen. Alleine bei den zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Diensten werden rund 700.000 Menschen nach dem Tarifwerk „AVR Caritas“ vergütet.

 

Pflegemindeslohn

Unsere Meldung zum Pflegemindestlohn vom 8. Februar 2022 finden Sie hier.

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 +49 1516 5851 511
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Thomas Rühl
Sprecher der Mitarbeiterseite
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